Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde ca. 180 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Frankenthal und Landgericht Frankenthal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Das Schöffenamt ist ein staatsbürgerliches Ehrenamt. Der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird. Das bedeutet, dass nur die Hälfte der vorgeschlagenen Personen auch zum Schöffen/zur Schöffin gewählt wird.
Gesucht werden Bewerber und Bewerberinnen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (z. B. Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, Bedienstete im Strafvollzug) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Schöffen müssen Objektivität und Unvoreingenom-menheit auch dann bewahren können, wenn der Prozess in schwierige Situationen kommt; sie brauchen einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und müssen kommunikations- und dialogfähig sein.
Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, auch um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 07.05.2013 und für das Amt eines Jugendschöffen bis zum 11.04.2013 beim Rechtsamt der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), unter Tel 06233/89-458 informieren und/oder bewerben. Er erhält dann ein Formular zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Das Anmeldeformular kann auch beim Bürgerservice abgeholt werden.
Alternativ kann auf der Homepage www.frankenthal.de oder www.schoeffenwahl.de der Anmeldebogen als pdf-Dateien herunter geladen werden. Dort finden Interessierte auch weiter Informationen zu diesem Thema.