In die Heidelberger Umweltzone dürfen seit 1. Januar 2013 nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette fahren. Dies gilt auch für alle anderen 23 Umweltzonen in Baden-Württemberg sowie für weitere 13 Umweltzonen in Deutschland. Hierdurch soll die Luftqualität in den Innenstädten verbessert und die von der EU zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel sollen eingehalten werden.
Die Umweltzone in Heidelberg umfasst die Stadtteile Handschuhsheim (ohne das Handschuhsheimer Feld), Neuenheim (ohne das Neuenheimer Feld sowie den Siedlungsbereich nördlich der Neuenheimer und Ziegelhäuser Landstraße), Bergheim, Altstadt (ohne Stadtwald), Weststadt (bis zum Czernyring), Südstadt, Rohrbach (ohne das Gewerbegebiet Rohrbach-Süd).
Ausgenommen sind folgende Durchgangsstraßen: die B 37, die Uferstraße/Posseltstraße/Jahnstraße, die Dossenheimer Landstraße/Hans-Thoma-Platz/Berliner Straße/Ernst-Walz-Brücke, die Eppelheimer Straße/Czerny-Brücke/Czernyring/nördlich Emil-Maier-Straße und die Speyerer Straße/Czernyring. Der Ost-West-verlaufende Durchgangsverkehr sowie die Zufahrt zum Neuenheimer Feld bleiben damit ohne Verkehrsbeschränkungen, während der von Norden kommende Verkehr nur bis zur B 37 ohne Beschränkungen durchfahren kann. Von Süden über die B 3 kommende Fahrzeuge, die nicht in die Umweltzone einfahren dürften, müssten über die B 535 und die Speyerer Straße beziehungsweise über die Autobahn A 5 ausweichen.
Weitere Informationen und eine Karte sind auf den städtischen Internetseiten unter www.heidelberg.de/umweltzone zu finden. Umfangreiche Informationen zu allen Umweltzonen in Baden-Württemberg, zu Nachrüst- und Fördermöglichkeiten sowie zu den landesweit gültigen Bedingungen für Ausnahmegenehmigungen bietet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg im Internet unter http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/102565/.