Im Februar 2010 trafen die vier Angeklagten beim Verlassen eines Hauses in der Saarlandstraße auf einen heute 29-jährigen Kurden. Ohne ersichtlichen Grund sollen die vier jungen Männer gemeinsam auf den Geschädigten eingeschlagen und ihm erhebliche Verletzungen im Gesicht zugefügt haben, lautete im Ludwigshafener Amtsgericht am gestrigen Dienstag die Anklage.
Dieser Prozess ist ein gutes Beispiel dafür, dass lange Zeiträume zwischen einer Tat und dessen gerichtlicher Verhandlung keinem der Beteiligten nutzt – der Wahrheitsfindung schon gar nicht. Wegen Körperverletzung sollten sich – über zwei Jahre nach dem Vorfall – die vier junge Männer verantworten. Einer der Angeklagten befinde sich jedoch nach Angaben seines Verteidigers im „nicht-europäischen Ausland“, ein weiterer erschien nicht zur Verhandlung, der dritte sitzt bereits wegen eines anderen Delikts für 3 Jahre und 5 Monate ein. Zwei Zeugen, die die Version des Vorfalls hätten erhellen können, erschienen ebenfalls nicht.
Der Grund der Auseinandersetzung blieb auch nach Anhörung aller anwesenden Tatbeteiligten im Unklaren. Allerdings legten alle Schilderungen nahe, dass der Auslöser der Handgreiflichkeiten bloße Nichtigkeiten waren. Zudem standen zumindest einige der Angreifer unter Alkoholeinfluss.
Die vier Männer, gebürtig in Mauretanien und Guinea, besuchten nach Angaben eines der Beschuldigten Bekannte und wollten das Haus gegen 21.30 Uhr verlassen. In diesem Moment kehrte der Nebenkläger von der Arbeit heim und wollte die Haustür aufschließen. Hier muss es zu Provokationen oder zumindest einem Missverständnis gekommen sein.
Keine der gemachten Aussagen, weder vom einzig anwesenden mutmaßlichen Mittäter, noch vom Opfer, noch vom Polizeibeamten, der am Tatabend den Vorfall aufgenommen hatte, waren deckungsgleich. Jede Befragung schien einige Aspekte zu erhellen, warf aber unmittelbar neue Unklarheiten auf.
Der Prozess wurde auf den 28. Januar vertagt. An diesem Termin sollen die zwei Zeugen, die dem Opfer beigestanden haben sollen, ein weiterer Polizeibeamter und ein aus dem Verfahren entlassener mutmaßliche Mittäter gehört werden.