Innenminister Roger Lewentz hat sich in einem Appell an die EU-Abgeordneten des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz der EU gewandt, das neue EU-Vergaberecht nicht auf den Rettungsdienst anzuwenden. Hintergrund ist eine im Januar anstehende abschließende Beratung des Ausschusses über Richtlinienentwürfe der Europäischen Kommission zur Reform des europäischen Vergaberechts. Darin enthalten ist auch eine Richtlinie zur Konzessionsvergabe, die vorsieht, dass künftig auch die Konzession für den Rettungsdienst europaweit ausgeschrieben werden kann.
„Das würde das bewährte System des Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz völlig auf den Kopf stellen. Bislang ist es so, dass wir mit den Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK), der Johanniter Unfall-Hilfe (JUH), dem Arbeitersamariterbund (ABS) und dem Malteser Hilfsdienst (MHD) äußerst kompetente und zuverlässige Partner an der Seite haben. Mit der neuen Richtlinie müssten wir die Leistungen des Rettungsdienstes europaweit ausschreiben und im Zweifel den günstigsten Anbieter nehmen. Aber gerade in solch sensiblen Bereichen der Daseinsvorsorge darf nicht gelten `Der Billige ist immer der Beste´“, erklärte Lewentz den Grund für seinen Brief.
Bereits im März 2012 hatte sich auf Initiative von Rheinland-Pfalz der Bundesrat einstimmig dagegen ausgesprochen.
„Ich bin mir sicher: Im Ergebnis würde diese Änderung massive Qualitätsverluste mit sich bringen. Darüber hinaus würde auch das in Deutschland sehr bedeutende ehrenamtliche Element in diesem Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes in Frage gestellt“, warnt der Innenminister. Dies beträfe sowohl den Krankentransport, wie auch die Notfallrettung. Auch eine Trennung des Krankentransportes von der Notfallrettung hätte nicht vorhersehbare Folgen für den Rettungsdienst.
In Rheinland-Pfalz wird die Durchführung des Rettungsdienstes im Rahmen des sogenannten Konzessionsmodells durch öffentlich rechtlichen Vertrag an die Hilfsorganisationen, wie beispielsweise das Deutsche Rotes Kreuz (DRK), Johanniter Unfall-Hilfe (JUH) und andere, übertragen. Erst wenn diese signalisieren, den Rettungsdienst in einem Bereich nicht sicherstellen zu können, würde die entsprechende Konzession per Ausschreibung vergeben. „Dieses Konzessionsmodell ist im Übrigen im Jahr 2001 vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) als vereinbar mit europäischem Recht erklärt worden. Hinzu kommt, dass der Bereich der Konzessionsvergabe auch ohne sekundärrechtliche Regelung bereits jetzt rechtssicher durch die zwingende Beachtung der primärrechtlichen Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung sowie Transparenz geregelt ist“, betonte Roger Lewentz.
Der Minister hofft nun, dass sich die Europaparlamentarier dafür einsetzen, den Rettungsdienst vom Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie über die Konzessionsvergabe auszunehmen. Zudem wird der Minister im Januar in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit den Präsidenten der Hilfsorganisationen seinen Forderungen erneut Nachdruck verleihen.