Ab 1. Januar 2013 dürfen Autos mit der gelben Feinstaubplakette nicht mehr in die Mannheimer Umweltzone einfahren.
Seit März 2006 existiert in Mannheim ein Luftreinhalteplan, in dem die Einführung einer Plakettenpflicht zum Befahren der Umweltzone ab dem 1. März 2008 festgelegt wurde. Das Verkehrskonzept sieht – abhängig vom Schadstoffausstoß der Kraftfahrzeuge – abgestufte Einfahrbeschränkungen vor. Mit dem Jahreswechsel tritt die letzte Stufe der Einfahrbeschränkung in Kraft. Ab dann dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone einfahren. Diese Regelung gilt einheitlich für alle Umweltzonen des Landes Baden-Württemberg.
Ab dem 2. Januar werden in Mannheim die gelben Plaketten auf den Zusatzschildern zur Kennzeichnung der Umweltzone sichtbar überklebt. Von dieser Regelung sind circa 11.000 Fahrzeuge mit gelber Feinstaubplakette betroffen, dies entspricht einem Anteil von etwa 7,3 Prozent aller im Stadtgebiet zugelassenen Fahrzeuge. In der Umweltzone direkt sind davon etwa 2.370 Fahrzeuge berührt.
Ausnahmen sind zwar möglich, jedoch an ganz enge Bedingungen gebunden. Unter welchen besonderen Voraussetzungen eine Ausnahme beantragt werden kann, erklärt das Merkblatt auf der Homepage der Stadt Mannheim (http://www.mannheim.de/buerger-sein/ausnahmen-plakettenpflicht). Die dort angegebenen Vorgaben müssen landeseinheitlich in ganz Baden-Württemberg erfüllt sein und wurden vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur festgelegt. Fahrzeuge ohne Plakette oder mit roter Plakette sind von der Ausnahmeregelung ausgeschlossen.