Am 20. Juni hat der rheinland-pfälzische Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zum so genannten Wassercent verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Künftig haben private Haushalte und Unternehmen, die Wasser unter anderem aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder zutage fördern, eine neue Abgabe zu entrichten. Diese Gebühr beträgt pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser 6,0 Cent und je entnommenem Kubikmeter Wasser aus oberirdischen Gewässern 2,4 Cent.
Mit der neuen Abgabe beschäftigt haben sich auch die Verbandsgemeindewerke Edenkoben, zuständig für Wasser und Abwasser. Dass der „Wassercent der Landesregierung den Wasserpreis in die Höhe treiben wird“, sagen Erster Beigeordneter, Dezernent Gerhard Pulg und Werkleiter Michael Sack. Die privaten Haushalte und Unternehmen werden so mit einer Umlage von momentan sieben Cent je Kubikmeter belastet, weil auch Wasserverluste in der Gebühr berücksichtigt werden müssen.
Das Wasserentnahmeentgelt beabsichtigt das Land zweckgebunden, für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung im Sinn des Wasserhaushaltsgesetzes zu verwenden. Damit soll laut Landesregierung insbesondere die Menge und die Qualität des Wassers vor allem zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung sowie der Zustand der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers geschützt und verbessert werden.