In der Unteren Straße in der Heidelberger Altstadt wird es keine neuen Gaststätten geben: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat dies in der nun zugestellten Begründung seines Berufungsurteils vom 17. Oktober 2012 bekräftigt. Geklagt hatten zwei Hauseigentümer, die ihre Ladengeschäfte in Kneipen umwandeln wollten. Der VGH hat die Festsetzungen des Bebauungsplans Östliche Altstadt der Stadt Heidelberg für wirksam erklärt, die einer solchen Umwandlung entgegenstehen.
Die Stadt Heidelberg sieht damit ihre Strategie bestätigt, in der Altstadt durch viele einzelne Maßnahmen einen Ausgleich zu schaffen zwischen den unterschiedlichen Nutzungsinteressen, die in den vergangenen Jahren zunehmend zu Konflikten geführt haben. Die Altstadt wird genutzt von Lehrenden und Lernenden, Feiernden und Kulturinteressierten – und den Menschen, die im historischen Stadtkern leben.
„Stadt setzt sich seit langem für fairen Interessenausgleich ein“
Bürgermeister Wolfgang Erichson sagte zu dem Urteil: „Die Stadt Heidelberg setzt sich seit langem für einen fairen Interessenausgleich ein, beispielsweise zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner, den Wünschen derer, die in der Altstadt feiern wollen, und den Interessen der Gastronomie. Wir freuen uns, dass die Linie der Stadt, keine weiteren Kneipen oder Gastronomiebetriebe in der östlichen Altstadt zuzulassen, höchstrichterlich bestätigt wurde. Wir können unsere Strategie auf diesem Weg weiter verfolgen.“
Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Kläger können innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.
„Runder Tisch Pro Altstadt“
Die Stadt Heidelberg hatte von November 2009 bis März 2010 zu vier Treffen des „Runden Tisches Pro Altstadt“ eingeladen, um alle Akteure und Bürger an einer Lösungsstrategie für die Konflikte zu beteiligen. Im März 2010 war ein 58 Punkte umfassendes Handlungskonzept geschnürt worden.