Die NPD hat für Samstag, 3. November 2012, erneut eine Demonstration in Heidelberg angemeldet: Erst vor vier Wochen, am 3. Oktober, wollte die NPD einen Parteiaufmarsch am Bismarckplatz veranstalten, war aber von einer Gegendemonstration von knapp 1.800 Menschen bereits am Heidelberger Hauptbahnhof gestoppt worden. Zu der Gegendemonstration hatte ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Kirchen und Parteien aufgerufen.
Zu der Demonstration der NPD am 3. November werden rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet. Es liegt zudem eine Anmeldung für eine Gegendemonstration vor von Bündnis 90/Die Grünen Heidelberg, DGB Heidelberg und SPD Heidelberg.
In Vertretung von Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner, der sich auf einer Dienstreise im Ausland befindet, sagte Bürgermeister Wolfgang Erichson: „Bei uns leben Menschen von über 150 unterschiedlichen Nationalitäten friedlich zusammen. Dass Heidelberg eine weltoffene und tolerante Stadt ist, haben die Menschen bereits vor vier Wochen eindrucksvoll bewiesen. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger auch dieses Mal ein deutliches Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz setzen.“
Der Gemeinderat hat am 2. Oktober 2012 einstimmig eine Resolution beschlossen, in der es unter anderem heißt: „Die Stadt Heidelberg schätzt die ethnische, kulturelle und religiöse Vielfalt ihrer Bewohnerinnen und Bewohner und ächtet Rassismus und Diskriminierung. Niemand darf wegen seines Alters oder Geschlechts, seiner Hautfarbe, Religion, kulturellen und sozialen Herkunft, Sprache, Behinderung, Krankheit, Weltanschauung oder sexuellen Identität diskriminiert werden. (…)Vielmehr tritt der Gemeinderat energisch dafür ein, dass undemokratische Tendenzen in unserer Stadt nicht geduldet werden. Die NPD und Ihre Anhänger sind unserer Stadt nicht willkommen.“
Die Stadt Heidelberg sieht aufgrund der Erfahrungen von Anfang Oktober keine Chance, ein Verbot der NPD-Demonstration am 3. November juristisch durchsetzen zu können. Die Stadt hatte den Aufmarsch am 3. Oktober mit Verweis auf Gefahren für die öffentliche Sicherheit verboten. Das Verwaltungsgericht hatte dann aber dem Eilantrag der NPD gegen dieses Verbot stattgegeben.