Die Gemeindeverwaltung Haßloch plant die Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf der Deponie „An der Neustadter Straße“. Die Deponie liegt westlich des Ortsrandes von Haßloch und befindet sich zur Zeit in der Stilllegungs- bzw. Sanierungsphase.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat eine vereinfachte raumordnerische Prüfung durchgeführt, an der sieben Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden. Im Ergebnis entspricht die geplante Fotovoltaikanlage grundsätzlich den Zielen der Raumordnung.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch soll bis zum Jahre 2030 bilanziell auf 100 % gesteigert werden, wobei die Stromerzeugung aus Fotovoltaik bis zum Jahre 2020 nochmals erheblich erhöht werden soll.
Der Präsident der SGD Süd, Prof. Dr. Hans-Jürgen Seimetz, betonte, dass durch den Bau einer Fotovoltaikanlage in Haßloch in der Laufzeit von 20 Jahren ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.
Der Standort auf einer ehemaligen Deponie gehe auch mit dem Solarleitfaden der SGD Süd konform, der unter anderem Deponien als grundsätzlich geeignete Fotovoltaikstandorte ausweist, sofern diese mit den abfallrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen vereinbar sind. Mit der geplanten Begrünung der Fläche wird zudem auch der Forderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) IV nach einer gleichzeitigen Grünlandnutzung Rechnung getragen.
Die Deponie liegt in einem Vorranggebiet für den Arten- und Biotopschutz, weshalb bei der Gestaltung und Pflege des Geländes die in der Umgebung vorkommenden Tierarten zu berücksichtigen sind. Ferner ist sicherzustellen, dass eine Freizeitnutzung des Umfahrungsweges ausgeschlossen wird.