Die Stadt bringt frischen Wind in die Energiewende. Der Gemeinderats-Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) hat am Mittwochabend den Einstieg in ein Verfahren beschlossen, mit dem künftig der Bau von Windkraftanlagen auch auf kommunaler Ebene gesteuert werden kann. Dafür ist die Erstellung eines Teil-Flächennutzungsplanes erforderlich. Der ATU sprach sich einstimmig für diesen Schritt aus.
Gleichzeitig gab das Gremium der Verwaltung Rückenwind für eine erweiterte Bürgerbeteiligung, um die Akzeptanz einer Planung in der Bevölkerung zu erhöhen. „Wir werden bei diesem sensiblen Thema die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und anhören“, versicherte Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner.
Mit einem Teil-Flächennutzungsplan sollen Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Grundlage für die Planung ist ein Gutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat. Darin sind zunächst sechs so genannte Freibereiche genannt, die nach den Auschlusskriterien für Windkraftanlagen als mögliche Standorte übrig bleiben. Sie befinden sich im Westen an der Gemarkungsgrenze zu Hemsbach, in der „Altau“, im Bereich des „Hirschkopf“, oberhalb von Lützelsachsen sowie im Odenwald bei Rippenweier und Oberflockenbach.
Das Verfahren soll begleitet werden von einer so genannten zweistufigen Bürgerbeteiligung. In deren Zuge soll es Ortstermine und Besichtigungen für jedermann geben; eine Podiumsdiskussion mit Einbindung der Interessensvertreter folgt. Die Bürgerbeteiligung ist für Januar und Februar 2013 vorgesehen. Im Frühjahr könnte dann die Richtungsentscheidung im Gemeinderat fallen, wie Weinheim mit der Winkraft weiter verfährt.