„Durch das betragsfreie KiGa-Jahr realisiert die Stadt Mannheim ein Stück mehr Bildungsgerechtigkeit“ erklärt Bildungsbürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb die Neuregelung in der Kindertagesbetreuung. Durch die Beitragsfreiheit des dritten Kindergartenjahres entlastet die Stadt alle Mannheimer Familien und setzt ein wichtiges Zeichen als familienfreundliche Kommune.
Die Ziele der Stadt sind jedoch weitergehend: „Wir möchten die Eltern mit einer Beitragsreduzierung motivieren, ihre Kinder ab dem dritten Lebensjahr in den Kindergarten zu schicken. Dadurch sichern wir eine kontinuierliche Betreuung ihm Rahmen der Mannheimer Bildungskette und ermöglichen eine frühzeitige Unterstützung von Kinder und Jugendlichen“ so Freundlieb.
Die Neuregelung sieht seit dem 1. September 2012 vor, dass Mannheimer Eltern, die ihre Kinder in städtische Tageseinrichtungen oder Einrichtungen der freien Träger schicken, von den Gebühren für das dritte Kindergartenjahr befreit sind oder einen verminderten Beitrag bezahlen müssen. Die Stadt bezuschusst den Kindergartenplatz mit maximal 95 Euro monatlich. Beansprucht eine Familie einen städtischen Regelkindergartenplatz, der eine Betreuung bis mittags abdeckt, so sind die Eltern im dritten Jahr von der Kindergartengebühr komplett befreit. Die Kosten für die Verpflegung von Kindern müssen aber weiterhin selbst bezahlt werden. Wird von der Familie eine Ganztagesbetreuung gewünscht oder sind die Kindergartenbeiträge eines freien Trägers höher, so muss der über die 95 Euro hinausgehende Differenzbetrag von den Eltern getragen werden.
Die Neuregelung der Kindergartengebühren geht auf eine Entscheidung des Gemeinderates aus dem Jahr 2010 zurück. Damit entfällt der bisherige Betreuungsgutschein. Die Eltern müssen sich den Hauptwohnsitz darüber hinaus nicht mehr durch die Bürgerdienste bestätigen lassen. Das bescheinigen nunmehr die Betreuungseinrichtungen. „Das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr ist ein Baustein unserer derzeitigen gesamtstädtischen Anstrengungen, die Kinderbetreuungssituation Schritt für Schritt zu verbessern und mit unseren bildungspolitischen Zielen zu verbinden“, fasst Freundlieb die Neuregelung zusammen.
Um die Zuwendung zu erhalten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Das Kind ist mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet
2. Das Kind hat ab dem Monat in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird eine Tageseinrichtung besucht bzw. war bei einer Tageseinrichtung vorgemerkt. Alternativ genügt auch der Besuch einer Tageseinrichtung für mindestens 24 Monate vor dem letzten Kindergartenjahr.
Bei städtischen Kindergärten: Der Zuschuss wird automatisch gewährt, sofern das Kind die Voraussetzungen in einer städtischen Einrichtung erfüllt hat. Bei allen anderen in Frage kommenden Kindern, die die Voraussetzung in einer städtischen Einrichtung nicht erfüllen (z.B. weil sie von außerhalb zugezogen sind), wurden die Eltern vom Jugendamt angeschrieben und erhielten einen Vordruck mit dem sie die Voraussetzungen bestätigen können. Die Information an die Eltern über die Gebührenreduzierung erfolgte in den städtischen Einrichtungen per Aushang.
Bei Kindergärten von freien Trägern: Diese erhalten den Zuschuss in gleicher Höhe und mit den gleichen Voraussetzungen wie städtische Kindergärten. Bei den freien Trägern wird das Verfahren jedoch unterschiedlich gehandhabt. Hier hat die Stadt keine Informationen über den Kindergartenbesuch der in Frage kommenden Kinder. Deshalb müssen Eltern einen Vordruck – der in der jeweiligen Einrichtung ausliegt – ausfüllen, dass ihr Kind mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet ist und müssen diesen dort auch wieder abgeben. Die Voraussetzungen werden auf diesem Vordruck durch die Einrichtung bestätigt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Bestätigung durch die Eltern. Die Kinder erhalten dann für den Kindergartenbesuch die Vergünstigung auf den Beitrag angerechnet. Die Stadt ersetzt anschließend den freien Trägern den durch die Beitragsreduzierung entstandenen Aufwand.