Anlässlich des Events „Fair Play – CSD Rhein-Neckar 2012“ startete auch in diesem Jahr die „rote Kulturtram“ der Arbeitsgemeinschaft für Lesben und Schwule in der SPD (ALS) vom OEG-Bahnhof aus. Dr. Stefan Fulst-Blei, der sich in diesem Jahr in seiner Funktion als Mannheimer Landtagsabgeordneter bereit erklärte als Talkgast mitzufahren, wurde dabei mit einigen landesspezifischen Fragen zum Thema Gleichstellungspolitik konfrontiert.
Auf die Fragestellung eines landesweiten Aktionsplans für Toleranz und Gleichstellung konnte der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion den Beteiligten die gute Neuigkeit auf dem Weg geben, dass derzeit erste Vorbereitungen dazu unter Federführung des Sozialministeriums anlaufen. Dem Vorschlag eine Verankerung von Bildungsstandards in die Lehrerbildung zur Vermittlung unterschiedlicher sexueller Identitäten vorzunehmen, stand Fulst-Blei offen gegenüber und regte hierzu eine Veranstaltung in Mannheim an.
Auch das Steuer- und heißumkämpfte Adoptionsrecht, welches gleichgeschlechtlichen Paaren noch immer verwehrt ein fremdes Kind zu adoptieren, sorgte für regen Gesprächsbedarf in der Kulturtram. Hier besteht von Seiten der Bundespolitik akuter Handlungsbedarf, um endlich für Rechtssicherheit beim Thema zu sorgen. Anderenfalls sollte sich Baden-Württemberg zu gegebener Zeit einer Bundesratsinitiative anschließen.
Bei der Frage zur zukünftigen Finanzierung des AIDS-Hilfeprojektes, dem neuen Kompetenzzentrum KOSI.MA von der Psychologischen Lesben- und Schwulenberatung Rhein-Neckar (Kurzform: PLUS), sicherte Fulst-Blei zu, sich für eine Einstellung im nächsten Haushalt einzusetzen. Dies werde aber nicht einfach, da sehr schwierige Beratungen anstünden.
Ferner wurden auch die bislang erreichten Ergebnisse begrüßt. Darunter fällt auch die Gleichbehandlung bei der Eheschließung. Hier hat die Landesregierung mit Hinblick auf das Gleichstellungsgebot die Zuständigkeit für die Begründung und Beurkundung von Lebenspartnerschaften den Standesämtern übertragen. Damit ist es gleichgeschlechtlichen Paaren seit Beginn des Jahres möglich ihre eingetragene Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt zu begründen. Beim Sachstand Gebührenordnung liegen die Gebühren für die Eintragung von Lebenspartnerschaften unterhalb des bisherigen Satzes und entsprechen somit den Regelungen für die Eheschließung.
„Es gilt jetzt optimistisch in die Zukunft zu blicken! Nicht umsonst hat man sich als Grundlage auf einen so umfassenden Koalitionsvertrag geeinigt. Wir werden uns für die darin genannten Ziele hinsichtlich einer vollständigen Gleichstellung nach wie vor einsetzen und stehen dem Thema weiterhin aufgeschlossen gegenüber.“, so Fulst-Blei abschließend und richtete seinen ausdrücklichen Dank an Sabine Berger und Hans-Peter Alter für die diesjährige Organisation der roten Kulturtram.