Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert das Land Baden-Württemberg die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer. Schwerpunktmäßig werden finanzielle Hilfen bei der Gebäudesanierung und –umnutzung im Ortskernbereich, bei der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Betriebe und Kommunen.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat nun das Jahresprogramm 2013 für die ELR-Förderung ausgeschrieben. In ihm sind die Fördervoraussetzungen und das Verfahren beschrieben. Danach müssen Anträge zwingend über die Städte und Gemeinden eingereicht werden. Die Einreichungsfrist ist kurz: Spätestens am 31. Oktober 2012 müssen die Städte und Gemeinden die Anträge dem Regierungspräsidium vorlegen. Das Ministerium macht darauf aufmerksam, dass die Unterlagen gleich zu Beginn vollständig einzureichen sind. Eine nachträgliche Bezuschussung von bereits begonnenen Vorhaben ist nicht möglich.
Das Jahresprogramm 2013 liegt den Bürgermeisterämtern vor. Wer ein Projekt plant, sollte sich umgehend beim Bürgermeisteramt seiner Gemeinde informieren.