Ausgleichstock-Sitzung:12 Millionen Euro an 61 Gemeinden für 80 Investitionsvorhaben

In der 1. Verteilungsrunde 2012 bewilligte der Verteilungsausschuss Investitionshilfen in Höhe von insgesamt rund 12,1 Millionen Euro an 61 Gemeinden. Erstmals fand die Sitzung des Ausschusses unter dem Vorsitz der neuen Regierungspräsidentin Nicolette Kressl statt.

Nicolette Kressl: „Mit den 12,1 Millionen Euro können wir 80 Vorhaben von Gemeinden bezuschussen. Außerdem lösen wir damit ein Investitionsvolumen von rund 41,6 Millionen Euro aus, das Industrie- und Wirtschaft zugute kommt und Arbeitsplätze sichern hilft.“

Die Förderschwerpunkte liegen mit rund 3,9 Millionen Euro bei Straßen- und Verkehrseinrichtungen, gefolgt von Schulen und Sportstätten mit einem Bewilligungsvolumen von 2,1 bzw. 1,3 Millionen Euro. Auf Kindergärten entfallen Investitionshilfen in Höhe von 1,8 Millionen Euro und auf sonstige öffentliche Einrichtungen 2,1 Millionen Euro. Der Rest verteilt sich auf Einrichtungen des Feuerlöschwesens, Rathäuser, Friedhöfe, Fremdenverkehrseinrichtungen und sonstige soziale Einrichtungen.

Die geförderten Maßnahmen ergeben sich aus der beigefügten Liste.

Hiervon entfallen auf die Gemeinden im Landkreis

Calw: 2.082.000 €
Enzkreis: 82.000 €
Freudenstadt: 764.000 €
Karlsruhe: 1.487.000 €
Neckar-Odenwald-Kreis: 3.138.000 €
Rastatt : 990.000 €
Rhein-Neckar-Kreis:3.538.000 €

= 12.081.000 €

Zu Beginn der Sitzung erläuterte Regierungspräsidentin Nicolette Kressl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die anhaltend gute wirtschaftliche Situation in Deutschland sorge bei Bund, Ländern und Kommunen für eine gute Einnahmenentwicklung. Die bereits guten Ergebnisse der Steuerschätzung vom November 2011 hätten in der Mai-Steuerschätzung 2012 nochmals geringfügig nach oben korrigiert werden können. Bundesweit seien die Einnahmen der Gemeinden von 80,1 Milliarden Euro (Schätzung November 2011) auf 80,5 Milliarden Euro (Schätzung Mai 2012) angestiegen. Nicolette Kressl wörtlich: „Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat diese positive Entwicklung erst vor kurzem in ihrem Geschäfts- und Kommunalfinanzbericht 2012 bestätigt“. Der 2011 erstmals wieder positive Finanzierungssaldo der baden-württembergischen Kommunen belaufe sich danach auf 1,65 Milliarden Euro. Die Gemeindeprüfungsanstalt führe diese Entwicklung neben dem guten wirtschaftlichen Verlauf der Realwirtschaft auch auf die in den letzten Jahren verstärkt ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen der Kommunen zurück. Sowohl der Arbeitskreis Steuerschätzung als auch die Gemeindeprüfungsanstalt gingen von einem weiteren positiven Verlauf der wirtschaftlichen Situation der Kommunen aus.

Hintergrund:
AUSGLEICHSTOCK

Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 87 Millionen Euro in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock.
Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein be
sonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.

Der Ausgleichstock hat dabei die Aufgabe, durch seine Bedarfszuweisungen

1. Kommunen in die Lage zu versetzen, notwendige Einrichtungen zu schaffen, wenn deren Finanzierung ihre Leistungskraft auf Dauer übersteigen würde
(primäre Aufgabe);
2. besondere Belastungen einzelner Kommunen (z.B. als Folge von Unwettern) zu mildern, soweit sie erheblich sind und daher eine unbillige Härte bedeuten;
3. in – selten auftretenden – Ausnahmefällen einzelnen Kommunen beim Ausgleich ihrer laufenden Haushalte zu helfen, wenn ihnen der Ausgleich trotz angemessener Ausschöpfung aller Einnahmequellen und sparsamster Haushaltsführung nicht nur vorübergehend unmöglich ist.

Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen also fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der 4 Regierungspräsidien eingerichtet und mit je 3 kommunalen und 2 staatlichen Vertretern besetzt sind. Der Verteilungsausschuss im Regierungsbezirk Karlsruhe tagt zweimal jährlich, im Sommer und im Herbst.