Lkw-Maut wird zum 1. August 2012 auf vier- und mehrstreifige Bundesstraßen ausgedehnt

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Startverordnung zur Erhebung der Maut auf mindestens vier- und mehrstreifigen Bundesstraßen auf den Weg gebracht. Danach wird für 84 Bundesstraßenabschnitte auf rund 1000 Kilometern Bundesstraßen mit autobahnähnlichem Standard ab dem 1. August 2012 die Mautpflicht gelten.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: „Unser „Finanzierungskreislauf Straße“ erhält ab August neuen Schub. Die zusätzlichen Mittel fließen zweckgebunden in den Ausbau und den Erhalt der Straßeninfrastruktur. Wir haben so einen klaren Nutzen in Form erhöhter Investitionen in das Straßennetz.“ Die rechtlichen Grundlagen wurden mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz bereits am 19. Juli 2011 geschaffen. Das bestehende Mautsystem auf Bundesautobahnen wurde um das mautpflichtige Bundesstraßennetz erweitert. Mautausweichverkehre werden weitestgehend vermieden, weil es sich bei den mautpflichtigen Bundes-straßen zumeist um Zubringerstrecken zu ohnehin mautpflichtigen Bundesautobahnen handelt. Aufgrund der einheitlichen Mautsätze für Bundesstraßen und Bundesautobahnen ist das Erhebungssystem nutzerfreundlich und transparent. Eine Liste der betroffenen Bundesstraßen ist im elektronischen Bundesanzeiger und unter www.mauttabelle.de veröffentlicht. Auf der BAG-Homepage steht Ihnen zusätzlich eine Übersichtskarte zur Verfügung.

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Links:
http://www.mauttabelle.de
http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Verkehrsaufgaben/Lkw-Maut/lkw-maut_…