Seit letztem Jahr hat das Studio des Offenen Kanals Schifferstadt geschlossen. Somit hat der Förderverein die Grundlage verloren. Deshalb hat die Mitgliederversammlung des Fördervereins Offener Kanal Schifferstadt e.V. beschlossen, den Verein aufzulösen und das Vereinsvermögen, das derzeit rund 12.000 € beträgt, der Stadt Schifferstadt zu übereignen.
Entsprechend der Satzung des Fördervereins ist der Betrag zweckgebunden für medienpädagogische Arbeit zu verwenden. Damit möglichst viele Maßnahmen gefördert werden können, hat die Mitgliederversammlung gleich noch empfohlen, den Höchstbetrag pro Projekt auf 500 € zu begrenzen.
Allerdings kann die Stadt noch nicht sofort auf diesen Betrag zugreifen. Zuerst muss die Auflösung in das Vereinsregister eingetragen werden und eine Veröffentlichung im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz erfolgen. Nach einer Frist von einem Jahr steht dann das Geld zur Verfügung.