Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der grünen Bundestagsfraktion gegen die Missachtung der Informationsrechte des Bundestags erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik und Dr. Tobias Lindner, Sprecher für Wirtschaftspolitik
"Die Grüne-Bundestagsfraktion hat sich mit ihrer Klage erfolgreich durchgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht ist dem Einwand unserer Fraktion gegen die Missachtung der Informationsrechte des Bundestags in EU-Fragen durch die Bundesregierung gefolgt. Damit hat es den Bundestag in seinen Rechten klar gestärkt. Die Bundesregierung muss dieses Urteil nun unmittelbar in ihre Verhandlungen zum Fiskalpakt einfließen lassen: Sie muss ihre Blockade bei der Verankerung von Parlamentsrechten aufgeben.
Das Urteil hat bekräftigt, dass die Regierung das Parlament umfassend und frühzeitig in die Verhandlungen in der EU und dem Euroraum einbinden muss.
Es wurde klargestellt, dass für völkerrechtliche Verträge, die Ergänzungen der EU-Verträge darstellen, dieselben Beteiligungs- und Informationsrechte wie bei EU-Vorhaben gelten. Der Anreiz, sich in völkerrechtliche Verträge außerhalb der EU-Institutionen zu flüchten, wurde mit dieser Entscheidung glücklicherweise beseitigt.
Die Bundesregierung hatte im Zuge der Verhandlungen um die Ausgestaltung des EU-Rettungsschirmes (ESM) die Rechte des Parlaments verletzt. Mit der Argumentation, dass es sich bei dem ESM um einen völkerrechtlichen Vertrag und keine EU-Angelegenheit handele, umging die Bundesregierung das EU-Beteiligungsgesetz und enthielt dem Bundestag wichtige Dokumente vor. Das Verfassungsgericht hat dem Vorgehen der Bundesregierung nun eine deutliche Absage erteilt."