Wie der Vizepräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Willi Tatge, mitteilt, wurde dem Landkreis Germersheim die Genehmigung erteilt, an der Holzmühle in Westheim ein Umgehungsgewässer herzustellen. Die bestehende Wasserkraftanlage an der Holzmühle wird zur Erzeugung regenerativer Energie genutzt, ihre Anlagenteile bilden jedoch ein unüberwindbares Hindernis für wassergebundene Lebewesen. Besonders für Fische ist die Wasserkraftanlage ein Wanderhindernis. Mit dem Bau des Umgehungsgewässers soll dieses Defizit beseitigt werden und ein biologischer Wanderkorridor in der Queich entstehen.
Das neue Gewässer, das südlich um die Anlage herumgeführt wird, hat eine Gesamtlänge von 150 Meter. Auf 130 Meter Länge wird das Umgehungsgewässer naturnah errichtet, lediglich auf den unteren 20 Meter Länge wird wegen einer erforderlichen Überfahrt ein Pass in Betonbauweise errichtet. Der Höhenunterschied von Unter- zu Oberwasser beträgt circa 4,80 Meter und wird mit einem Sohlgefälle von 1:30 abgebaut.
Die Baukosten werden auf rund 330.000 Euro geschätzt. Die Umsetzung der Maßnahme wird mit einer Förderquote von 90 Prozent im Rahmen der "Aktion Blau" vom Land Rheinland-Pfalz gefördert.
Die Wiederherstellung der Längsdurchgängigkeit der Fließgewässer ist ein vordringliches Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie. An der Queich wurde bereits an der Neumühle / Fuchsmühle in der Gemeinde Offenbach, am Teilungswehr in Germersheim sowie an der Zeiskamer Mühle die Durchgängigkeit wieder hergestellt. Derzeit gibt es an der Queich im Landkreis Germersheim noch Wanderhindernisse für Fische im Bereich der Ludwigsmühle in Lustadt sowie am Ottersheimer Teilungswehr. Auch hier sind weitere Maßnahmen geplant.
Mit der Wiederherstellung der Längsdurchgängigkeit an der Holzmühle wird ein weiterer wesentlicher Baustein im Gesamtmaßnahmenkonzept zur Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie hinzugefügt.