Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge wie Nachname, Vorname, Geburtsdatum und eventuell das Passfoto im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Wie bereits berichtet, benötigen ab diesem Tag alle Kinder ab Geburt bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Es wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Möglich ist das bei der Stadtverwaltung im Bürgerbüro im Rathaus sowie in den Außenstellen in der Achtmorgenstraße, in Oppau und in Oggersheim. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und je nach Ziel Personalausweise zur Verfügung. Informationen zu diesen Dokumenten gibt es im Internet auf der Seite www.ludwigshafen.de im Bereich Bürgerdienste unter dem Punkt Dienstleistungen.