Wegränder, Böschungen und Mauern brauchen keine Chemie

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Frühjahr, sommerliche Temperaturen – und überall abgestorbene Pflanzen. Der BUND habe gemeldet, sagt Thomas Baldermann, Leiter der Abteilung Landwirtschaft und Umwelt, dass in Teilen von Königsbach, Gimmeldingen und Hambach unsachgemäß mit Herbiziden umgegangen und auch gezielt neben den Weinbergen Pflanzengift eingesetzt werde. Das habe fatale Folgen für die Ökologie, warnt Baldermann.

Bereits 2011 habe der BUND großflächig einen unsachgemäßen Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln in der Gemarkung Neustadt an der Weinstraße gemeldet. Nach den deutschen Umweltgesetzen, hier §12 des Pflanzenschutzgesetzes, dürfen Herbizide nur auf Landwirtschaftsflächen aufgebracht haben und auf keinen Fall auf Saumbiotope und Wegränder ohne landwirtschaftliche Nutzung (so genannte „Nichtbetriebsflächen.

Gerade die Randstrukturen entlang von Weinbergen und an Wegen seien wichtige Rückzugsräume für Wildpflanzen und Tiere, erklärt der studierte Geoökologe. Die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln töte nicht nur Schädlinge, sondern auch deren Gegenspieler, die Nützlinge, die dem Winzer dienen.

Im Weinberg gern gesehene Gäste seien Marienkäfer, Spinnen, Schlupf- und Erzwespen, Raupen, Florfliegen, Lauf- und Kugelkäfer sowie viele andere. Lasse man die Nützlinge in der Landschaft leben, helfe das den Reben und spare Geld, so Baldermann. Aus diesem Grund geht von seiner Seite aus die dringende Bitte an alle Neustadter: „Keine Chemie auf Wegränder, Böschungen oder Mauern!“ Wer unbedingt den dortigen Pflanzenwuchs unter Kontrolle bringen wolle, könne zu schonenderen Mitteln wie dem klassischen Brennnesselsud, Pflanzenölen (außer Rapsöl) oder Gelatine (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, www.bvl.bund.de) greifen.

Die Umweltabteilung werde in diesem Jahr verstärkt eine Auge auf den sachgerechten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln haben und sich gegebenenfalls bei der örtliche Bauern- und Winzerschaft melden, sollte es zu Verstößen kommen, kündigt der Chef der Umweltabteilung an. Die Ausbringung von Pflanzenschutzmittelresten auf die Randbereiche sei kein Kavaliersdelikt, sondern könne zu hohem Bußgeld führen.

Eine weitere Bitte geht an die Gärtner: Sie mögen in den nächsten zwei bis drei Wochen nach Möglichkeit keine Pflanzenschutzmitteln einsetzen, da derzeit jungen Meisen unterwegs sind, die durch die Mittelausbringung geschädigt werden.