Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit Beschluss vom 27. April 2012 entschieden, dass die Demonstration des „Nationalen und sozialen Aktionsbündnis 1. Mai“ in Speyer stattfinden darf, der Demonstrationszug aber eine andere Wegstrecke als beantragt nehmen muss.
Allerdings ist der Stadt erlaubt, zur Abwendung einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Ordnung Auflagen zur Art und Weise der Durchführung der Versammlung festzulegen.