Allen Landwirtinnen und Landwirten im Landkreis Bad Dürkheim, die im Vorjahr einen Antrag gestellt hatten, wurden jetzt ihre vorbereiteten individuellen Antragsunterlagen zur Beantragung der Agrarförderung 2012 zugesandt.
Der zuständige Kreisbeigeordnete Stefan Hebinger: „Wer bis in die 13. Woche keine Antragsunterlagen erhalten hat oder zusätzliche Antragsunterlagen benötigt, kann sich die Unterlagen direkt von der Homepage der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion in Trier herunterladen“ (http://www.add.rlp.de/Landwirtschaft,-Weinbau,-Wirtschaftsrecht/Agrarfoe… ) „oder sich an die Kreisverwaltung Bad Dürkheim wenden“ (Sachgebiet Agrarförderung, Tel. 06322/961-0).
Neuanträge bei den so genannten entkoppelten Maßnahmen seien nur für die möglich, die über Zahlungsansprüche (ZA) verfügten. „Der private ZA-Handel wird ausschließlich übers Internet abgewickelt und wird vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. unterstützt.“
Mit dem Antrag Agrarförderung 2012 sind bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim bis spätestens 15. Mai 2012 verschiedene Beihilfen zu beantragen: Betriebsprämie (Aktivierung von Zahlungsansprüchen) und Flächenbeihilfen (Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten 2012), Weitergewährung der Zuwendungen in den Flankierenden Maßnahmen/Agrarumweltprogrammen für das Jahr 2012 (FUL und PAULa).
Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren können im Referat Landwirtschaft im Kreishaus Bad Dürkheim erfragt werden. Zu Fragen zur Antragstellung und/oder zum Handel von Zahlungsansprüchen steht das Beratungsangebot des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt (Tel. 06321/671-0), bzw. des Bauern- u. Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e. V. (Tel. 06321/92747-0) zur Verfügung.