Der Zensus 2011 geht im Landkreis Germersheim mit der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten in die letzte Runde. „Diese Befragung dient der genauen Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen“, erklärt Alfred Gadinger, der Leiter der Zensuserhebungsstelle. Befragt wird nur in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern.
Ziel ist es, Unstimmigkeiten zwischen Angaben in den Fragebögen zur Gebäude- und Wohnungszählung sowie den Einträgen im Einwohnermelderegister zu klären. „Das klassische Beispiel sind Adressen, an denen erwachsenen Kinder noch mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, obwohl sie bereits woanders leben und studieren“, erläutert Gadinger.
In Rheinland-Pfalz findet die Befragung an rund 41.000 Adressen statt, Im Landkreis Germersheim sind es ca. 1.500 Adressen. Diese große Zahl erklärt sich vor allem aus der rheinland-pfälzischen Gemeindestruktur. Mehr als 98 Prozent der insgesamt gut 2.300 Gemeinden haben weniger als 10.000 Einwohner. Im Landkreis Germersheim haben (abgesehen von den Städten Germersheim und Wörth mit den Ortsbezirken) 29 Gemeinden weniger als 10.000 Einwohner, dort leben 69,6 Prozent der Kreisbevölkerung. In Gemeinden mit 10.000 und mehr Einwohnern werden die Ergebnisse der Haushaltebefragung, die 2011 stattfand, zur Berechnung der amtlichen Einwohnerzahlen herangezogen. Für kleinere Gemeinden eignet sich dieses Verfahren wegen des zu geringen Stichprobenumfangs nicht.
Die Befragung zur Klärung der Unstimmigkeiten umfasst nur wenige Angaben. Neben Hilfsmerkmalen wie Name und Anschrift werden – bezogen auf den Zensusstichtag 9. Mai 2011 – insbesondere Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnsitz), Anzahl der Personen im Haushalt sowie die Staatsangehörigkeit erfragt. Der Musterfragebogen ist unter www.statistik.rlp.de im Bereich Zensus 2011 / Downloads abrufbar.
Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten erfolgt durch ein persönliches Interview. Befragte erhalten dazu in den kommenden Wochen durch eine Interviewerin oder einen Interviewer eine schriftliche Terminankündigung. Sie haben die Möglichkeit, die Angaben gegenüber der Interviewerin oder dem Interviewer zu machen oder den Fragebogen selbst auszufüllen und ihn im ausreichend frankierten Rückumschlag an die Erhebungsstelle der Kreisverwaltung zu senden. Als dritte Alternative steht eine sichere Online-Übermittlung zur Verfügung. Die erforderlichen Zugangsdaten stehen auf dem Fragebogen.
Wie generell beim Zensus 2011 gilt auch bei der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten, dass die erhobenen Daten nur im abgeschotteten Bereich der statistischen Ämter verbleiben.