In der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres ist es verboten, Hecken, Gebüsche und Schilf zu roden, abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Darauf weist Thomas Baldermann, Abteilungsleiter Landwirtschaft und Umwelt, hin. Dieses Verbot gilt auch für Privatgärten.
Ab März fängt bei Vögeln die Brutzeit an. Sie nisten in Bäumen und Hecken und anderen Gehölzen, daher bittet die Stadt alle Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit um besondere Rücksichtsnahme. Zulässig sind natürlich ein schonender Pflegeschnitt und die Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.
Grundsätzlich muss vor der Fällung von Bäumen immer zuerst eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden. Entsprechende Anträge sind auf der Homepage der Stadt (Suchwort: Baumfällung) oder direkt bei der Umweltabteilung erhältlich. Die Telefonnummer von Thomas Baldermann lautet 06321/855-240.