Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, benötigt einen auf seinen Namen lautenden, gültigen Jagdschein. Um diesen zu erhalten, muss die Jägerprüfung erfolgreich absolviert werden. Die Kreisjägerschaft Germersheim bietet daher wieder Vorbereitungslehrgänge zur Jägerprüfung an.
Ein Infoabend dazu findet voraussichtlich Mitte Mai 2012 statt. Bei dieser Gelegenheit können sämtliche Fragen rund um die Jägerausbildung beantwortet werden.
Mit der Teilnahme am Infoabend ist keine verbindliche Anmeldung zur Jägerprüfung 2013 verbunden. Anmeldungen für den Infoabend nimmt die Kreisverwaltung Germersheim – Untere Jagdbehörde – bis spätestens 30. April 2012 telefonisch unter Tel.: 07274/53-238 entgegen.
Die Vorbereitungslehrgänge umfassen mindestens 120 Stunden Theorie und Praxis und werden an ein bis zwei Abenden pro Woche und an den Wochenenden durchgeführt Während des Unterrichtes werden alle für die Prüfung wichtigen Fachgebiete von Fachleuten vermittelt. Hinzu kommt die Schießausbildung auf einem Schießstand.
Für die Prüfung muss der Jagdscheinanwärter umfassende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten in Praxis und Theorie erwerben:
Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Waffenrecht, Führung von Jagdhunden, Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der Wildbrethygiene, Jagdschutz, Tierschutz, Naturschutz und Landschaftspflege.
In der praktischen Ausbildung steht der sichere Umgang mit der Jagdwaffe und der Kurzwaffe (Pistole und Revolver) an erster Stelle. Die Schießfertigkeit wird auf einem Schießstand mit Langwaffen (Büchse/Kugel und Flinte/Schrot) und der Kurzwaffe trainiert. Durch Reviergänge und Exkursionen werden Kenntnisse der Revierpraxis und der Jagdorganisation vermittelt sowie das Wissen über Flora und Fauna vertieft.
Nach dem schriftlichen Teil wird der Prüfungskandidat von einer mehrköpfigen Prüfungskommission noch mündlich geprüft. Hierbei wird dem Fach Waffenkunde und -handhabung ein hoher Stellenwert beigemessen. Fehlerhafte Handhabung und die Verletzung von Sicherheitsaspekten führen unweigerlich zur Beendigung und Nichtbestehen der Prüfung.
Das Mindestalter für die Jägerprüfung ist 16 Jahre. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, wird nach bestandener Prüfung der Jugendjagdschein erteilt. Den Vorbereitungslehrgang können Jugendliche im entsprechenden Zeitrahmen schon vor Vollendung des 16. Lebensjahres besuchen, um mit Vollendung des 16. Lebensjahres die Jägerprüfung ab zu legen