Am Montag, den 13.02.2012, 19.00 Uhr, findet in der Aula des Hannah-Arendt-Gymnasiums, Viroflayer Straße 20, Haßloch, ein Informationstermin zur geplanten Änderung der Rechtsverordnung des Überschwemmungsgebietes des Speyerbaches und des Rehbaches statt.
Vertreter der SGD Süd, Neustadt, werden an diesem Abend die gesetzlichen Grundlagen, die Vorgaben und Ergebnisse der TIMIS-Erhebungen, die beabsichtigte Neuabgrenzung des Überschwemmungsgebietes sowie die Folgen und Konsequenzen darstellen und für Fragen der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Für das Einzugsgebiet von Rehbach und Speyerbach östlich der Winzinger Scheide bei Neustadt/Weinstraße bis hin zum Rhein wurde mit Rechtsverordnung vom 07.06.2006 bereits ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Auf Grund europäischer Vorgaben, der so genannten “Hochwasserrisikomanagementrichtlinie“ wurde es erforderlich, für Gewässer mit einem signifikanten Hochwasserrisiko die zu erwartenden Auswirkungen unter Annahme eines statistisch einmal in hundert Jahren zu erwartenden Hochwasserereignisses nach neuesten Erkenntnissen anzupassen. Für die Gemeinde Haßloch würde dies bedeuten, dass etwas die Hälfte der bebauten Ortslage südlich der Langgasse als Überschwemmungsgebiet durch eine noch zu erlassende Rechtsverordnung ausgewiesen würde. Im Vergleich zur bisherigen Rechtsverordnung wäre dadurch erstmals die bebaute Ortslage betroffen.
Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes hätte dies unter anderem zur Folge, dass die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen sowie die Ausweisung von neuen Baugebieten in dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet zunächst untersagt ist. Diese Konsequenzen gelten auch bereits für so genannte „faktische Überschwemmungsgebiete“ vor in Kraft treten der neu beabsichtigten Rechtsverordnung.
Um für diesen Zwischenzeitraum vor Erlass einer künftigen Rechtsverordnung eine praktikable Lösung für Bauvorhaben im Bereich von Baulücken und Bebauungsplänen in der bebauten Ortslage von Haßloch zu finden, fand am Mittwoch, den 25.01.2012, bei der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, ein Gespräch statt, an dem Vertreter der SGD Süd, des Landkreises Bad Dürkheim, sowie der Gemeinde Haßloch teilnahmen. Als Ergebnis wurde Folgendes vereinbart:
1. Von Seiten der Gemeinde Haßloch wird über die vom Landkreis Bad Dürkheim beauftragte Machbarkeitsstudie zur Sicherung der Rehbachdämme hinaus eine weitere Studie in Auftrag gegeben, die Möglichkeiten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für Haßloch aufzeigen soll.
2. Ziel dieser o.g. Studien soll die Schaffung von Retentionsräumen innerhalb des Gewässersystems des Speyerbaches und des Rehbaches sein, um eine weitere Siedlungsentwicklung für die Gemeinde Haßloch zu ermöglichen.
3. Es wird angestrebt, dass sich die Gemeinde Haßloch bis Mitte 2012 verpflichtet, den durch Baumaßnahmen in Haßloch verloren gehenden Retentionsraum innerhalb der nächsten 5 Jahre zur Verfügung zu stellen. In der Übergangsphase wird für Einzelbauvorhaben der Retentionsraumausgleich im Rahmen der Baugenehmigung festgeschrieben, der zeitnah ausgeglichen werden soll.
4. Das Baugebiet „Südlich der Rosenstraße“ wird aus dem Geltungsbereich der neuen Rechtsverordnung herausgenommen. Hintergrund ist, dass die Erhebung der Daten für den Erlass der Rechtsverordnung bereits im Jahr 2005/2006 erfolgt ist. Das Baugebiet wurde im Jahre 2009 aufgefüllt, so dass dieses Gebiet im Falle eines hundertjährlichen Hochwasserereignisses nicht überflutet werden wird.
Durch dieses Ergebnis ist sichergestellt, dass auch weiterhin Baugenehmigungen für Bauanträge in dem künftig beabsichtigten Überschwemmungsgebiet erteilt werden, allerdings dann versehen mit zusätzlichen Nebenbestimmungen dahin gehend, dass eine hochwasserangepasste Bauweise erfolgt und verloren gehender Retentionsraum ausgeglichen wird. In welcher Art und Weise der Ausgleich erfolgt, bedarf noch einer konkreten Ausformung. Darüber hinaus wurde bestätigt, dass das aktuelle Neubaugebiet „Südlich der Rosenstraße“ auf Grund der im Jahr 2009 der mit der Erschließung einher gehenden Geländeauffüllung aus dem beabsichtigten Überschwemmungsgebiet heraus genommen wird. Auch für das für die Gemeinde Haßloch wichtige Bauvorhaben eines Wohn- und Geschäftsgebäudes nördlich der Schillerstraße steht zu erwarten, dass die beantragte Baugenehmigung mit entsprechenden Nebenbestimmungen erteilt wird.
Das zwischen den Behörden erzielte Ergebnis hat zunächst allerdings keine Auswirkung auf die beabsichtigte Ausdehnung und Festsetzung eines neuen Überschwemmungsgebietes. Der Entwurf dieser Rechtsverordnung lag in der Zeit vom 07.11.2011 bis 06.12.2011 bereits öffentlich aus. Stellungnahmen zur Änderung der Rechtsverordnung können bis Ende Februar 2012 bei der SGD Süd abgegeben werden.