Einen „gelingenden Föderalismus“ hat der Vizepräsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Thies Gundlach, in Landau gefordert.
Dabei käme man nicht umhin, die Zahl und die Größe der Landeskirchen zu reduzieren, da niemand mehr „den Provinzialismus der kleinen Einheiten“ wolle, sagte Gundlach bei einer Tagung der Mitglieder kirchlicher Gerichte der Evangelischen Kirche der Pfalz. Der pfälzische Kirchenpräsident Christian Schad betonte, dass „eine starke EKD starke Landeskirchen braucht“.
Schad zeigte sich davon überzeugt, dass sich die Stärke einer Landeskirche nicht nur in einer möglichst großen Zahl von Gemeindemitgliedern oder möglichst hohen Kirchensteuereinnahmen dokumentiere, sondern auch in der Nähe zu den Menschen. Der Kirchenpräsident erinnerte daran, dass im Gebiet der Pfalz und der Saarpfalz rund 90 Prozent der deutschen Bevölkerung einer der beiden großen Kirchen angehöre. Der hohe Grad der Kirchenbindung sei auch Resultat einer menschennahen und partizipatorischen Kirche.
Der Vizepräsident des Kirchenamtes betonte, dass das Reformpapier der EKD nach neuen „Plausibilitäten für das Landeskirchenprinzip“ suche. Dazu gehöre neben einer ausreichenden finanziellen Ausstattung auch die Überlegung, was eine Landeskirche künftig für die Verkündigung vor Ort leisten könne. Bekenntnisfragen, mit denen das landeskirchliche Prinzip einmal begründet worden sei, spielten heute keine grundlegende Rolle mehr. Die internen Differenzen dürften nicht zu wichtig gemacht werden.
Hinderlich für die Wahrnehmung der Evangelischen Kirche sei unter anderem eine Fülle von parallelen Strukturen. Hier könne durch Fusionen oder verstärkte Zusammenarbeit Abhilfe geschaffen werden. Gundlach erinnerte an die Empfehlung des EKD-Reformpapiers, sich hierbei an den Bundesländern zu orientieren. „Die Landeskirchengrenzen müssen wir als ‚weltlich Ding‘ betrachten“, sagte Gundlach.
Für den Karlsruher Kirchenrechtler Jörg Winter ist die Neubildung von Landeskirchen ebenfalls keine Frage von theologischer Legitimität. Heute müsse vielmehr danach gefragt werden, ob eine Struktur die Erfüllung des Verkündigungsauftrages ermögliche oder verhindere. Es würde jedoch dem evangelischen Kirchenverständnis widersprechen, „wenn es zu hierarchisch zugeht“. Kirchengrenzen könnten nicht „von oben dekretiert oder am Reißbrett geschaffen werden“.