Die Stadt Speyer hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz die Zulassung der Revision gegen das im Dezember 2011 gefällte Urteil beantragt. Die zweite juristische Instanz hatte zwar die Gültigkeit des Bebauungsplans „Binsfeld III“ bestätigt und die Nutzung der Garage des Klägers zu Aufenthaltszwecken ebenfalls für baurechtswidrig erachtet.
Allerdings hatte die Forderung der Stadt, entsprechend dem Sanierungskonzept die Umnutzung der Garage wieder rückgängig zu machen, in Koblenz keinen Bestand.
„Um das Sanierungskonzept, über das bei den politisch verantwortlichen Gremien Konsens besteht, seitens der Verwaltung weiter umsetzen zu können, ist es erforderlich, diesen Aspekt der Urteilsbegründung einer juristischen Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht zuzuführen“, begründet Oberbürgermeister Hansjörg Eger die Nichtzulassungsbeschwerde. Werde die Entscheidung des OVG rechtskräftig, müsse die Stadt ihr Sanierungskonzept dahingehend überarbeiten, sodass zukünftig auch gegen die Umnutzungen in Keller- und Speicherräumen vorgegangen werden müsste. „Nachdem dies weder im Interesse der Stadt noch der Binsfeld-Anwohner liegt, ist eine Anrufung in Leipzig unverzichtbar“, argumentiert OB Eger abschließend.