Am 31.12. ist es wieder so weit: Der Jahreswechsel steht an – und mit ihm ein buntes Feuerwerk und jede Menge Knallkörper. Der Startschuss für den Verkauf fällt in diesem Jahr am Donnerstag, 29. Dezember. Bis einschließlich Samstag, 31. Dezember, dürfen Feuerwerksartikel – so genannte Kleinfeuerwerke der Klasse II – erworben werden. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur innerhalb geschlossener Verkaufsräume und nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden.
Abgebrannt werden dürfen Raketen, Böller und Co. ab dem 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr. Um Schäden und Beeinträchtigungen zu vermeiden, ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten.
Feuerwerke sind explosionsgefährdete Stoffe und potenziell gefährlich. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger deshalb darum, folgende Hinweise zu beachten:
• Bitte vor dem Abbrennen der Feuerwerkskörper sorgfältig die Gebrauchsanweisung lesen. Die meisten pyrotechnischen Erzeugnisse dürfen nur im Freien gezündet werden.
• Feuerwerkskörper niemals selbst basteln und im Handel erworbene Artikel nicht verändern.
• Bitte keine Feuerwerkskörper der Klasse II an Kinder oder Jugendliche weitergeben. Der verantwortungsbewusste Umgang mit den Feuerwerkskörpern sichert allen einen gefahrlosen Start ins neue Jahr.