Seit dem 04.12.2010 darf ein Kraftfahrzeug gemäß § 2 Abs. 3a StVO bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte nur noch mit Winterreifen gefahren werden.
Winterreifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Winterreifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
Grundsätzlich gilt die Winterreifenpflicht für alle Kraftfahrzeuge, also nicht nur für Pkw sondern auch für Lkw, Omnibusse und Krafträder. Ausnahmen gelten für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen. Hier sind Winterreifen nur auf den Antriebsachsen vorgeschrieben, da die Reifen an den übrigen Achsen aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften haben als Pkw-Sommerreifen und dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet sind. Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind ebenfalls ausgenommen. Deren Bereifung bietet aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichende Sicherheit.
Bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht sind folgende Bußgelder vorgesehen:
– Führen eines Kraftfahrzeugs bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte verbotswidrig ohne Winterreifen: 40 Euro und 1 Punkt
– Bei zusätzlicher Behinderung von anderen Straßenverkehrsteilnehmern: 80 Euro und 1 Punkt
– Bei zusätzlicher Gefährdung von anderen Straßenverkehrsteilnehmern: 100 Euro und 1 Punkt
– Bei einem Unfall: 120 Euro und 1 Punkt
Tipps und Hinweise Ihrer Polizei:
– Rüsten Sie ihr Kraftfahrzeug im Zeitraum von Oktober bis Ostern mit Winterreifen aus. Insbesondere dann, wenn sie auch bei winterlichen Straßenverhältnissen auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.
– Säubern Sie vor Fahrtbeginn ihr Fahrzeug von Eis und Schnee, insbesondere die Scheiben, die Beleuchtung und das Kennzeichen. Aber auch das Fahrzeugdach muss von Eis und Schnee befreit werden, um eine Gefährdung nachfolgender Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
– Überprüfen Sie die Fahrzeugbatterie, damit diese auch bei winterlichen Temperaturen ihren Dienst verrichtet.
– Füllen Sie das Scheibenwischwasser mit Frostschutzmittel auf.
– Ein Türschlossenteiser erweist sich oftmals als hilfreich.
– Denken Sie daran, dass sich der Bremsweg bei Schnee- und Eisglätte um das Vierfache vergrößert.
Weitere Informationen zum Thema Winterreifen erhalten die Bürgerinnen und Bürger beim Zentrum Polizeiliche Prävention, Bismarckstraße 116, 67059 Ludwigshafen, 0621 / 963-2510.