Heute wurde im E aktiv Markt Kolmar in Bellheim eine Zielvereinbarung unterzeichnet, in der sich der Lebensmittelmarkt dazu bereit erklärt, auf die besonderen Bedürfnisse von älteren, mobilitätseingeschränkten, aber auch chronisch kranken und behinderten Menschen einzugehen und die Betriebsstätte zukünftig barrierefrei zu gestalten.
Die zunächst auf fünf Jahre angelegte Vereinbarung soll durch seine sukzessiv umzusetzenden Maßnahmen zu einer gleichberechtigten Einkaufsmöglichkeit für behinderte und nicht-behinderte Kundinnen und Kunden führen. Vertragspartner sind verschiedene landesweit tätige Behindertenverbände und der E aktiv Markt Kolmar in Bellheim.
Im Zuge der Umsetzung der vereinbarten Ziele stellt der Markt zukünftig ausreichend und gut gekennzeichnete Behindertenparkplätze sowie – speziell für gehbehinderte Kunden – sowohl rollstuhlgerechte Einkaufswagen als auch einen Rollator zur Verfügung. Die Gemüsewaage wurde für Rollstuhlfahrer bzw. kleinwüchsige Menschen herabgesetzt. Auch die Prospekte sind nun für diesen Kundenkreis erreichbar. Das Personal hilft darüber hinaus beim Einpacken an der Kasse und dem Einladen der Ware in das Auto. Die Bereitstellung von Lupen sowie ein kontrastreich und in Großschrift ausgeschildertes Warenangebot sollen sehbehinderten Kunden den Einkauf erleichtern.
Besondere Erwähnung verdient der Abhol- und Bringdienst zum und vom Markt weg. Mobilitätseingeschränkte Kundinnen und Kunden können zu bestimmten Zeiten diesen Service in Anspruch nehmen. Nähere Informationen erhalten Sie im Markt bei Familie Kolmar.
„Dank der guten Zusammenarbeit mit dem E aktiv Markt und dem außerordentlichen Engagement von Herrn Kolmar ist es älteren und behinderten Kunden nun möglich, barrierefrei und somit selbstbestimmt den Einkauf zu erledigen“, erklärt Anna Schädler, Geschäftsführerin der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz. Die LAG war bei den Verhandlungen federführend und hat bereits mit anderen Lebensmittelmärkten Zielvereinbarungen abgeschlossen. „Wir hoffen, dass auch weitere Einzelhändler und Handelsgruppen dem positiven Beispiel folgen werden.“ Vor allem bei kleineren Einzelhändlern sei die Barrierefreiheit leider nach wie vor ein Punkt, der kaum berücksichtigt wird. Dabei könne diese oftmals bereits mit wenig Geld und Zeitaufwand umgesetzt werden, so Schädler weiter.
Das im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) verankerte Instrument der Zielvereinbarung wurde in den letzten Jahren eher zögerlich betrachtet. Während seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 2002 bundesweit bisher nur sehr wenige solcher Zielvereinbarungen abgeschlossen wurden, erfreuen sich diese bei den rheinland-pfälzischen Behindertenverbänden mittlerweile großer Beliebtheit. Dort wurde bereits eine Reihe von Zielvereinbarungen für die Schaffung von mehr Barrierefreiheit in den unterschiedlichsten Bereichen abgeschlossen. Diese zeigen mittlerweile gute Erfolge. Die LAG Selbsthilfe ist Ansprechpartner und berät gerne über die Möglichkeiten.