Die Polizei Ludwigshafen berichtet von einem Wohnhausbrand in Bobenheim-Roxheim mit hohem Sachschaden und 1 verletzter Person.
Erstmeldung: Wohnungsbrand in Bobenheim-Roxheim – Bilanz: Ein Leichtverletzter und ca. 80.000 Euro Sachschaden
Am Donnerstagabend, gegen 21.40 Uhr meldete der 40-jährige Bewohner den Brand seiner Wohnung in der Frankenthaler Straße. Als die Polizei eintraf, waren alle Personen aus dem Zweifamilienhaus. Die unmittelbar eintreffende Feuerwehr hatte den Brand schnell unter Kontrolle. Zur Brandzeit hielt sich nur der Mitteiler in der Wohnung auf. Hierbei zog er sich eine leichte Rauchgasvergiftung zu. Die Wohnung war nach dem Brand nicht mehr bewohnbar und wurde zwecks Tatortauswertung beschlagnahmt. Wegen der starken Verqualmung war auch die andere Wohnung für mehrere Stunden nicht mehr zu benutzen. Die Betroffenen kamen bei Verwandten unter. Erst nach Auswertung und Bewertung der Spurenlage durch den Kriminaldienst der Polizeiinspektion Frankenthal kann eine Aussage zur Brandursache abgegeben werden.
Zweitmeldung: (Bobenheim-Roxheim) Brandermittler war vor Ort fahrlässige Ursache Brandermittler der Polizeiinspektion Frankenthal haben ihre Untersuchungen am Vormittag des Freitag, 14.10.11, durchgeführt. Aufgrund dessen kann zweifelsfrei mitgeteilt werden, dass ein fahrlässiger Umgang mit offenem Feuer durch den 40-jährigen Mieter brandursächlich war. Zudem führte der misslungene Löschversuch des Mannes zu einem Überspringen des Feuers auf leicht brennbares Material ein Vorhang in unmittelbarerNähe der Feuerquelle. Diese Kettenreaktion der Flammen war dann für den Brandschaden, der sich auf mehrere zehntausend Euro belaufen dürfte, verantwortlich. Wie bereits berichtet, wurde niemand durch das Feuer verletzt. Während die im Anwesen wohnhafte Familie wieder in ihre Räumlichkeiten zurückkehrte, kann die brandbetroffene Wohnung bislang nicht bewohnt werden, bis die Renovierungsmaßnahmen beendet sind. Eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Brandstiftung wird bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal vorgelegt.