Mainz – Innenminister Roger Lewentz und der Landesbehindertenbeauftragte Ottmar Miles-Paul haben die neuen Dienstausweise der rheinland-pfälzischen Polizei vorgestellt.
„Die neuen Polizeidienstausweise sind nach bundeseinheitlichen Kriterien gestaltet und bleiben im bürgerfreundlichen und praktischen Scheckkartenformat. Neben der Umstellung auf die aktuelle Uniformfarbe Blau war es das Ziel, die Fälschungssicherheit durch Hinzufügen von weiteren Echtheitsmerkmalen zu erhöhen. Er verfügt zudem neuerdings über den in Brailleschrift geprägten Schriftzug „POLIZEI“. Blinden oder sehbehinderten Menschen soll so die Möglichkeit zum Ertasten des versehenen Polizeidienstausweises eröffnet werden“, sagte Lewentz.
„Ich freue mich, dass das Land Rheinland-Pfalz die Anregung der Blinden- und Sehbehindertenverbände aufgegriffen und die neuen Polizeidienstausweise mit Brailleschrift kennzeichnet. Nun können auch blinde und sehbehinderte Menschen erkennen, ob es sich wirklich um Polizeibeamtinnen oder -beamte handelt. Diese Maßnahme ist ein weiterer Beitrag zur Umsetzung einer Zielvereinbarung zum Thema „Behinderte Menschen und Polizei“, mit der wir in Rheinland-Pfalz mehr Handlungssicherheit für behinderte Menschen und Polizeibeamtinnen und -beamte schaffen“, erklärte der Landesbehindertenbeauftragte Ottmar Miles-Paul.
Seit August 2011 werden die rheinland-pfälzischen Polizeibeamtinnen und -beamten nacheinander mit neuen Dienstausweisen ausgestattet. Bis alle Polizeikräfte in den nächsten zwei Jahren mit den neuen Dienstausweisen ausgestattet sind, behalten die Ausweise alter Art noch ihre Gültigkeit.
Zur Erhöhung der Fälschungssicherheit ist die Vorderseite mit einer Hologrammfolie versehen. In diagonalem Verlauf ist neben dem Landeswappen der Schriftzug „Rheinland-Pfalz“ mehrfach aufgebracht. Trotz der neuen Polizeidienstausweise gilt weiterhin, dass Schutzpolizeibeamtinnen und -beamte zunächst grundsätzlich durch ihre Uniform ausgewiesen sind. Auf Verlangen sind jedoch der Polizeidienstausweis vorzuzeigen und der Name sowie die Dienststelle anzugeben, wenn dadurch die Amtshandlung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizei weisen sich zunächst mit ihrer Kriminalmarke aus, deren Nummer auf der Rückseite des neuen Polizeidienstausweises eingetragen ist.