Landtagswahl am 13. März

Briefwahl läuft

Ingelheim – Das Wahlbüro ist Anlaufstelle für viele Ingelheimer Bürgerinnen und Bürger. Ca. 18.661 Ingelheimer sind wahlberechtigt zu der am 13. März stattfindenden Landtagswahl.

Die Wahlberechtigten können die Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung schriftlich, persönlich, per E-Mail oder mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antragsformular beantragen. Der Antrag ist ausreichend frankiert an die Stadtverwaltung Ingelheim, Wahlamt, Neuer Markt 1, 55218 Ingelheim am Rhein zu übersenden.

Der Antrag kann im Wahlbüro, Zimmer-Nr. 26 des Rathauses abgegeben werden. Der Antrag kann durch mündliche Vorsprache, allerdings nicht telefonisch erfolgen.

Auf der Homepage www.ingelheim.de finden Sie über den Button „Landtagswahl 2016“ auf der Startseite der Homepage Informationen zur Wahl sowie einen Vordruck über die Antragstellung der Briefwahl per E-Mail oder per online-Beantragung.

In allen Fällen muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben.

Das Wahlrecht kann unterschiedlich ausgeübt werden. Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt abholen und gleich dort wählen, sie können sich die Briefwahlunterlagen zusenden lassen und von zuhause oder anderenorts aus wählen. Auf Verlangen muss der Ausweis im Wahlbüro vorgelegt werden um sich auszuweisen.

Der Wahlberechtigte kann eine dritte Person beauftragen, für ihn den Wahlschein samt Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen. Auch dies muss mittels einer schriftlichen Vollmacht gegenüber dem Wahlamt angezeigt sein. Die beauftragte Person (Mindestalter 16 Jahre) darf nur maximal vier Bevollmächtigungen dieser Art annehmen und muss dies auch gegenüber der Verwaltung per Unterschrift versichern.

Wahlscheine können bis zum Freitag, 11. März 18 Uhr beantragt werden. Sogar bis zum Wahltag, 15 Uhr, darf dies erfolgen, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen sein.

Die Briefwahlunterlagen sollten möglichst frühzeitig beantragt werden, dass der von der Wählerin bzw. dem Wähler gekennzeichnete Stimmzettel rechtzeitig wieder bei der Verwaltung eingeht.

Für Fragen zur Wahl steht das Team des Wahlbüros, telefonisch unter der Nr. 782-256 oder in Zimmer Nr. 26 des Rathauses zur Verfügung.

Öffnungszeiten des Wahlbüros:

Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr

Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr

Freitag von 8.30 bis 12 Uhr

In der nächsten Woche noch zusätzlich:

Freitag, 11. März von 8.30 bis 18Uhr

Samstag, 12. März von 10 bis 12 Uhr

Sonntag, 13. März von 8 bis 15 Uhr