Bobenheim-Roxheim – Als 56. Kommune hat die Gemeinde Bobenheim-Roxheim die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt. Der Ständige Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei, Ministerialdirektorin Inge Degen, und der erste Beigeordnete Dr. Frank Peter unterzeichneten in Bobenheim-Roxheim eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.
„Unsere Gesellschaft lebt davon, dass sich Menschen freiwillig engagieren. Wir können es nicht hoch genug schätzen, dass sich in Rheinland-Pfalz so viele Menschen ehrenamtlich engagieren und Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen“, sagte die Ministerialdirektorin.
Deshalb habe Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Initiative für die Einführung einer landesweiten Ehrenamtskarte ergriffen. Mit der Ehrenamtskarte wolle das Land gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen den Ehrenamtlichen für ihr Engagement danken und ihnen die verdiente Anerkennung zukommen lassen.
„Je mehr Städte und Gemeinden die Ehrenamtskarte einführen, desto mehr Vergünstigungen können landesweit angeboten werden“, so Inge Degen.
In nächster Zeit würden noch viele folgen, denn mehr als 40 weitere Kommunen hätten der Staatskanzlei schon ein fundiertes Interesse an der Teilnahme mitgeteilt. Sie wünschte allen ehrenamtlich Engagierten in der Gemeinde Bobenheim-Roxheim viel Freude bei der Nutzung der Ehrenamtskarte.
Der erste Beigeordneter Dr. Frank Peter wies darauf hin, dass in der Gemeinde Bobenheim-Roxheim die Vereinsarbeit und somit das Ehrenamt groß geschrieben wird. Allerdings dürfe aber auch nicht verschwiegen werden, dass einige Vereine Probleme mit dem Nachwuchs haben und es immer schwieriger werde, neue aktive Vereinsmitglieder zu finden, die somit ein Ehrenamt ausüben. Als Anerkennung für die ehrenamtlich geleistete Arbeit und gleichzeitig zur Förderung der Nachwuchsgewinnung in den Vereinen führt die Gemeinde Bobenheim-Roxheim die Ehrenamtskarte ein. Als Beitrag der Gemeinde Bobenheim-Roxheim für die landesweite Ehrenamtskarte sei an Vergünstigungen bei den Nutzungsgebühren für die Gemeindebücherei, bei den Kosten für die Teilnahme an Veranstaltungen der Gemeinde und ähnliches gedacht.
Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 16 Jahre alt ist und sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche, beziehungsweise 250 Stunden jährlich, ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung bekommt. Die Inhaberinnen und Inhaber der Karte können dann landesweite Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Karte wird von der Staatskanzlei ausgestellt und ist auf zwei Jahre befristet und kann danach erneut beantragt werden. Das Land stellt ebenfalls Vergünstigungen durch landeseigene Einrichtungen und Sonderaktionen.
Weitere Informationen unter www.wir-tun-was.de.