Rhein-Pfalz-Kreis – Die Kreisverwaltung wurde darüber informiert, dass ein ihr unbekanntes Unternehmen versucht, parallel zur eigentlichen Akquise durch die Mediaprint Infoverlag GmbH Anzeigen für die Neuauflage des Seniorenratgebers zu verkaufen.
Die Kreisverwaltung weist alle Unternehmen, Institutionen, Verbände oder sonst Betroffenen, keine Anzeigen bei Unternehmen zu buchen, die kein Empfehlungsschreiben oder einen sonstigen eindeutigen Nachweis der Kreisverwaltung vorlegen können.
Aktuell wird an der Neuauflage des Seniorenratgebers Rhein-Pfalz-Kreis gearbeitet. Dabei wird die Kreisverwaltung von der Mediaprint Infoverlag GmbH unterstützt. Herr Horst-Fabio Geitz ist dazu im Auftrag von Mediaprint in der Region unterwegs, um Anzeigen für den Ratgeber zu akquirieren. Herr Geitz hat ein Empfehlungsschreiben der Kreisverwaltung erhalten, dass er seinen Kunden vorlegt. Nur Anzeigenaufträge bei Mediaprint werden im neuen Seniorenratgeber erscheinen.
Die Kreisverwaltung rät grundsätzlich zur Vorsicht bei Anzeigenakquisen im Auftrag der Kreisverwaltung. Unternehmen, die die Kreisverwaltung bei der Erarbeitung von Veröffentlichungen unterstützen und dazu Anzeigen akquirieren, sind durch die Kreisverwaltung entsprechend autorisiert und können dies durch ein Empfehlungsschreiben bestätigen. Bei Unsicherheiten bestätigt der auf dem Schreiben genannte Ansprechpartner in der Kreisverwaltung die Akquise durch das beauftragte Unternehmen gerne telefonisch.
Im aktuellen Fall wurde die Staatsanwaltschaft Frankenthal informiert. Sollten Betroffene Rückfragen zur laufenden Akquise haben, steht das Seniorenbüro Rhein-Pfalz-Kreis unter der Telefonnummer 0621 5909 629 oder per Email seniorenbuero@kv-rpk.de zur Verfügung.