Frankenthal – Zumindest für die Dauer von 90 Minuten musste ein 36- Jähriger auf der Polizeidienststelle verharren, da er am 05.04.2016 um 07:40 Uhr und um 09:32 Uhr seine getrennt lebende Frau in Frankenthal aufsuchte, obwohl ihm dies mittels einer gerichtlichen Verfügung untersagt wurde.
Bekam er beim ersten Verstoß von der Polizei noch einen Platzverweis, wurde er beim Zweitverstoß auf die Dienststelle verbracht, um über einen Richter die Ingewahrsamnahme prüfen zu lassen. Nach ca. 90 Minuten durfte er die Dienststelle wieder verlassen, wobei ihm der Richter bei einem erneuten Verstoß eine längerfristige Ingewahrsamnahme androhte.
Die Polizei weist daher daraufhin, dass ein Verstoß gegen eine sogenannte Gewaltschutz-Verfügung nicht nur mit einer Ingewahrsamnahme enden, sondern auch mit einer erheblichen Geldstrafe geahndet werden kann. In diesem Falle muss sich der Beschuldigte nun zweimal wegen des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verantworten.