Mainz – Bei der Staatsanwaltschaft sind heute eine Vielzahl von Medienanfragen eingegangen, wonach den anfragenden Journalistinnen und Journalisten belastbare Informationen vorlägen, dass der Staatspräsident der Türkei Strafantrag gegen Herrn Jan Böhmermann gestellt habe.
Hierzu teilt die Staatsanwaltschaft Mainz mit, dass ein entsprechender Strafantrag nach § 194 Strafgesetzbuch wegen Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) bei der Staatsanwaltschaft Mainz eingegangen ist. Gegenstand des durch eine Rechtsanwaltskanzlei gestellten Strafantrages ist das öffentlich vorgetragene so genannte Schmähgedicht, das in der Sendung "ZDF Neo Royal" am 31.03.2016 ausgestrahlt worden ist.
Der Strafantrag wird in dem bereits anhängigen Verfahren wegen Angriffs gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten (§ 103 Strafgesetzbuch) geprüft werden.