Darmstadt – Die Wissenschaftsstadt Darmstadt installiert derzeit Parkscheinautomaten im südlichen Bereich der Parkzone ‚i‘ (Stadtkern von Darmstadt) zwischen Heidelberger Straße, Heinrichstraße, Wilhelm-Glässing-Straße / Wilhelminenstraße und Sandstraße. Dementsprechend wird eine Parkzonenbeschilderung aufgestellt. Bewohnerinnen und Bewohner der Parkzone können ab sofort einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Die Beschilderungsmaßnahmen und die Aufstellung der Parkscheinautomaten werden bis Ende des Monats abgeschlossen. Ab 2. Mai 2016 gelten dann die neuen Parkbedingungen. Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden über einen Flyer, der an alle betroffenen Haushalte verteilt wird, in Kürze über die Maßnahme informiert. Nach einer zweiwöchigen Eingewöhnungszeit wird die neue Regelung von der Kommunalpolizei auch überwacht.
Verkehrsdezernentin Cornelia Zuschke dazu:
„Der stetig wachsende Parkdruck ist für viele Bewohnerinnen und Bewohner in diesem Quartier zu einem täglichen Ärgernis geworden. Tagsüber drängen Beschäftigte und Besucher der Innenstadt ins Quartier und selbst nachts ist es schwer einen freien Stellplatz zu finden, obwohl die Parkplätze für die Autos der Anwohnerinnen und Anwohner eigentlich ausreichen. Wenn sie von der Arbeit nach Hause kommen und gleichzeitig Gäste die Innenstadt sowie die Kneipen im Quartier besuchen, dann wird es häufig richtig eng. Diesem Umstand wollen wir mit dem Einführen der Parkraumbewirtschaftung in diesem Quartier entgegenwirken und für die Anwohner für Entlastung sorgen.“
Künftig können alle Bewohnerinnen und Bewohner der Zone ‚i‘ einen Bewohnerparkausweis für ihr Fahrzeug beantragen. Für die Erteilung dieses Bewohnerparkausweises wird eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 120 Euro erhoben. Für 10 Euro im Monat erwerben die Bewohnerinnen und Bewohner damit die Berechtigung, ihr Kraftfahrzeug innerhalb der gesamten Zone ‚i‘ ohne weitere Gebühren abzustellen. Der Bewohnerparkausweis muss bei der Straßenverkehrsbehörde im Technischen Rathaus (Bessunger Straße 125, Gebäude A, Erdgeschoß, Zimmer 11) unter Vorlage der Fahrzeugpapiere, des Personalausweises oder einer aktuellen Meldebescheinigung oder per E-Mail unter Strassenverkehrsbehoerde@protectdarmstadt.de beantragt werden. Das Parken im Straßenraum ohne Bewohnerparkausweis wird damit in der Zeit von Montag bis Samstag zwischen 8 und 20 Uhr kostenpflichtig sein. Der Tarif beträgt entsprechend der Parkgebührensatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 0,80 Euro für jede angefangene halbe Stunde. Für ein Tagesticket werden 8 Euro erhoben.
„Diese neue Regelung eröffnet den Anwohnerinnen und Anwohnern eine deutlich größere Chance, in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld einen Parkplatz für ihr Fahrzeug zu finden. Weil dadurch gleichzeitig auch der Parksuchverkehr in dem Quartier abnehmen wird, werden sich Aufenthalts- und Lebensqualität und nicht zuletzt die Verkehrssicherheit in dem Wohnumfeld künftig deutlich verbessern“,
so Zuschke abschließend.