„Mit Anwalt gegen Kaster-Meurer“ zu dem Artikel in der AZ am 13.5.16

Stellungnahme

Bad Kreuznach – „Es ist nicht hinnehmbar, dass unterschiedliche Meinungen zu Forderungen und Gesetzesauslegungen auf den Schultern der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden des Löschzuges West ausgetragen werden“, so die Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer zu dem Verbandsgemeinderatsbeschluss Bad Münster am Stein-Ebernburg am 11.5.2016.

Die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) wurde mit Steuergeldern eigens für die Sicherstellung des Brandschutzes für die gesamte Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg errichtet. Die Stadt Bad Kreuznach mietet in der vorhandenen Feuertechnischen Zentrale in BME Flächen an, um die Fahrzeuge unterbringen und den Brand- und Katastrophenschutz für diesen Stadtteil aufrecht erhalten zu können. Da es bisher weder eine Vereinbarung zwischen der Stadt Bad Kreuznach und der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg noch ein Landesgesetz über die Vermögensauseinandersetzung gibt, fehlt den Forderungen der VG BME aus Sicht der Stadt Bad Kreuznach jede vertragliche oder gesetzliche Grundlage. 

Weil es diesbezüglich Meinungsverschiedenheiten gibt, soll gemäß Verbandsgemeinderatbeschluss vom Dienstag der bestehende Mietvertrag zwischen der VG und der Stadt über Flächen in der FTZ über den 30.06.2016 hinaus nicht verlängert werden. Somit muss das gesamte bewegliche Vermögen der Feuerwehr Bad Kreuznach, hier Löschzug West, ab 1.7.2016 „auf den Acker“ gestellt und dabei auch noch die Brandsicherheit für den Stadtteil BME gewährleisten werden. 

Im Entwurf für das dritte Landesgesetz ist vorgesehen, dass das für die Wahrnehmung der Aufgaben des Brandschutzes unbewegliche Vermögen (FTZ) der VG BME, unentgeltlich auf die Stadt Bad Kreuznach übergeht. 

Auch bezüglich der Übernahme des Personals der VG BME widerspricht Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer den Forderungen der VG BME:

„Wir haben zum jetzigen Zeitpunkt bereits 11 Personen aus der Verwaltung und 4 Personen aus den Abwasserwerken der VG BME übernommen. Die Übernahme von weiterem Personal wird uns zurzeit verwehrt, da durch die Abgabe weiterer Personen eine ordnungsgemäße Verwaltungsführung bei der VG BME nicht gewährleistet werden könnte.“ 

Durch eine zusätzliche jährliche Finanzspritze des Landes Rheinland-Pfalz sollen die Mindereinnahmen der Umlageeinbußen ausgeglichen werden. Durch die Verbandsgemeindeumlage werden die nicht durch andere Einnahmen gedeckten Ausgaben der Verbandsgemeinde finanziert, also auch die Personalkosten.

„Deshalb frage ich mich, warum der Verbandsgemeinde die geforderten hohen Kosten entstanden sind“,

so die Oberbürgermeisterin.

In Bezug auf die seit 2014 fließenden Mehreinnahmen aus dem Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg stellt die Oberbürgermeisterin fest, dass mit der Fusion auch erhebliche Mehrausgaben und Mehraufwendungen auf die Stadt Bad Kreuznach zugekommen sind. 

„Es hat wenig Sinn jetzt mit einem Anwalt zu drohen. Wir sollten warten, bis die Kommunalreform abgeschlossen und das Land in einem weiteren Gesetz noch offene Streitfragen detailliert geklärt hat, anstatt Forderungen ohne jegliche Grundlage in den Raum zu stellen“,

erklärt die Oberbürgermeisterin.