Kaiserslautern (ots) – Einem 43jährigen Zweiradfahrer wurde das Nichtbeachten eines Durchfahrtsverbot zum Verhängnis. Da der Führer eines Kleinkraftrades dieses Verkehrszeichen missachtete, musste er sich anschließend einer polizeilichen Kontrolle unterziehen.
Hierbei konnten die eingesetzten Beamten starken Alkoholgeruch und einen unsicheren Gang bei dem Fahrer feststellen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab dann den Wert von 2,22 Promille. Nach der Blutprobe wurde ihm noch erklärt, dass er zukünftig zu Fuß gehen muss.