Annweiler / Landau – Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen Verantwortlichen der Firma Trifels Natur GmbH Anklage zum Amtsgericht Landau wegen des unerlaubten Betreibens von Anlagen in fünf Fällen erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, mehreren Erdbau- und Transportfirmen sowie Privatpersonen gestattet zu haben, von Baustellen stammenden Erdaushub gegen Zahlung eines an die Firma Trifels Natur GmbH zu entrichtenden Entgelts im sogenannten „Bürgerwald“ in Annweiler abzukippen und dort dauerhaft abzulagern. Aufgrund dieser von dem Angeschuldigten erteilten Gestattungen sollen im Zeitraum von 2010 bis 2014 mehrere tausend Kubikmeter Erdaushub an fünf von dem Angeschuldigten ausgewiesenen Stellen im Bürgerwald abgeladen worden sein, wobei sich darunter auch Baustellenaushub befand, der teilweise mit Bauschutt versetzt war. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht hinreichender Verdacht, dass der Hauptzweck der von dem Angeschuldigten veranlassten Aufschüttungen die Errichtung von Erddeponien zum Zwecke der Entsorgung von Baustellenaushub war. Der Angeschuldigte soll dabei weder über Genehmigungen zur Anlage und zum Betrieb solcher Deponien verfügt habe, noch sollen die erforderlichen Planfeststellungsbeschlüsse vorgelegen haben.
Der Angeschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen eingelassen und bestreitet, sich strafbar gemacht zu haben.
Rechtliche Hinweise:
Der der Anklageschrift zugrundeliegende Straftatbestand des unerlaubten Betreibens von Anlagen gemäß § 327 Abs. 2 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs lautet wie folgt:
Mit Freiheitsstrafe von 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Abfallentsorgungsanlage im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ohne die nach dem jeweiligen Gesetz erforderliche Genehmigung oder Planfeststellung betreibt.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund ihrer Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung der Anklage ist mithin weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Betroffenen verbunden. Das Amtsgericht Landau hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens bisher nicht entschieden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest.