Karlsruhe. Das Amtsgericht Karlsruhe hat einen 50-jährigen Bauunternehmer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Aufgrund der Ermittlungen der Zöllner des Hauptzollamts Karlsruhe – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren wissentlich angeblich selbstständige osteuropäische Arbeiter in seinem Unternehmen einsetzte. Die Gewerbeanmeldungen der Ausländer waren jedoch lediglich zum Schein beantragt worden, damit der Mann die Zahlungen von Lohnsteuer und Sozialabgaben umgehen konnte.
Bei diesem klassischen Sozialversicherungsbetrug entstand dem Finanzamt und den Sozialkassen ein Schaden von über 1,3 Millionen Euro, die der Unternehmer zusätzlich zur Haftstrafe zurückzahlen muss.
Obwohl der Unternehmer kein unbeschriebenes Blatt und schon in der Vergangenheit wegen ähnlicher Vergehen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, setzte das Gericht die Vollstreckung der Strafe aus sozialen Gründen für die Dauer von vier Jahren zur Bewährung aus.