Neuerungen bei der Vergabe von Wohnbaudarlehen zugestimmt

Mehr Berechtigte beim geförderten Mietwohnungsbau

Frankfurt am Main – Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat eine Novellierung der Richtlinien für den sozialen Wohnungsbau und zur Wohnraumförderung für Studierende beschlossen. Eine Beschlussfassung zur Änderung der Richtlinien für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau ist für die nächste Magistratssitzung vorgesehen. Nach entsprechender Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung treten die so geänderten Richtlinien dann in Kraft.

„Um die Bereitstellung von gefördertem Wohnraum weiter zu erhöhen, werden die Programme an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst“,

fasst Bürgermeister Olaf Cunitz zusammen.

„Damit bringen wir unsere Förderprogramme auf einen zeitgemäßen Stand und erreichen mehr Menschen, die Schwierigkeiten haben sich in Frankfurt mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.“

„Bei den Richtlinien für den sozialen Mietwohnungsbau im 1. Förderweg soll zusätzlich zur bestehenden Darlehensförderung eine Zuschusskomponente eingeführt werden“,

führt Cunitz aus.

„Hiermit sollen zusätzliche Investoren für den Neubau von Sozialmietwohnungen gewonnen werden. Zudem wird der energetische Förderstandard variabler, indem auf die fortgeschrittene technische Entwicklung eingegangen wird. Die Zielgruppe wird durch eine zweite Förderstufe erweitert.“

Wohnberechtigt sind künftig auch Haushalte, deren Einkommen bis zu 20 Prozent über der sozialen Wohnbauförderung liegt. Entsprechend wird es je nach Einkommen zwei Fördermieten geben: 5 Euro und 6,50 Euro je Quadratmeter und Monat; im erhöhten energetischen Standard sind es jeweils 0,50 Euro mehr.

Durch eine Flexibilisierung und Öffnung der energetischen Voraussetzungen können fortan neben dem Passivhausstandard auch andere gleichwertige technologische Entwicklungen zur CO2-Einsparung gefördert werden. Das können Modelle wie das Effizienzhaus Plus, das Frankfurt-Aktivhaus oder Vorhaben im Rahmen von Forschungsprojekten von Land, Bund und EU zum energieeffizienten Bauen sein.

„Wir stellen den bewährten Passivhaustandard damit nicht in Frage, sondern öffnen die Richtlinien ‚nach oben‘ für technische Innovationen und neue Ideen, um unsere ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen“,

sagt Cunitz.

Bei den Richtlinien zum Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau werden ebenfalls die energetischen Förderstandards differenziert, die Zielgruppe erweitert, die Werte hinsichtlich Wohnungsgröße, Fördermiete und Einkommensgrenze angepasst und die Förderbedingungen verbessert. Künftig können aus sozialpolitischen Gründen auch Ein- und Zwei-Personen-Haushalte ohne Kinder bei der Vergabe der Wohnungen berücksichtigt werden. Außerdem werden die Einkommensgrenzen dynamisch angepasst, die maximal förderfähigen Wohnungsgrößen gesenkt und eine neue Einkommensstufe mit einer um 25 Prozent reduzierten Marktmiete eingeführt. Weiter soll die Förderung von rollstuhlgerechten Wohnungen verbessert werden, regelmäßige Einkommensüberprüfungen sollen Fehlförderungen vermeiden.

Auch beim Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende wird der energetische Förderstandard verbessert. Zudem wird ein moderater Spielraum für Mietanpassungen eingeführt. Damit kann die Miete künftig an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden.