Kaiserslautern – Die VWA Kaiserslautern freut sich über den erfolgreichen Abschluss ihres Akkreditierungsverfahrens als Weiterbildungsträger in Rheinland-Pfalz. Die offizielle Bestätigung über die Akkreditierung erfolgte am 17.05.2016 durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz.
Damit ist es für Studierende der VWA Kaiserslautern möglich, eine finanzielle Unterstützung für ihr Studium zu erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung. Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Eine Förderung durch den QualiScheck ist abhängig vom Einkommen. Die Förderung des Zugangs zu lebenslangem Lernen und die Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitskräfte sind zentrale Ansatzpunkte in der Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz.
Weitere Informationen zu dem QualiScheck unter http://esf.rlp.de/esf-foerderung-2014-2020/qualischeck/
Die Studienleitung und die Geschäftsführung der VWA Kaiserslautern sehen die Akkreditierung als weitere Wertschätzung der attraktiven und erfolgreichen Studiengänge der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie. Die VWA Kaiserslautern bietet allen Studierenden ab Oktober 2016 die Möglichkeit ein berufsbegleitendes Studium zum/zur Betriebswirt/in (VWA) oder Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA) in nur sechs Semestern zu absolvieren. Die Absolventinnen und Absolventen der VWA können zudem berufsbegleitend ihren Bachelorgrad an der Hochschule Kaiserslautern oder an der Fachhochschule Südwestfalen/Arnsberg erlangen.
Die Aufnahme des VWA Studiums ist mit und ohne Abitur möglich. Zusätzlich können (Fach-)Abiturienten/innen mit einem Ausbildungsvertrag nach dem Pfalz-Modell ein VWA-Studium beginnen. Die nächsten Informationsveranstaltungen der VWA Kaiserslautern finden am 23. Mai und 23. Juni 2016 jeweils um 18 Uhr in der Fruchthallstr. 14, 67655 Kaiserslautern statt. Anfragen und Anmeldungen sind unter Tel. 0631-37124-0 oder info@vwa-kaiserslautern.de möglich.