Bad Dürkheim – Die Synode der Evangelischen Kirche der Pfalz hat bei ihrer Tagung in Bad Dürkheim der Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit großer Mehrheit zugestimmt.
Darin wird die EKD als Gemeinschaft der 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen selbst als Kirche bezeichnet. Mit dieser Ergänzung fänden die seit Bestehen der EKD geführten Debatten über den Kirchenstatus der EKD ein Ende, erklärte Oberkirchenrätin Karin Kessel. Die Ergänzung der Grundordnung ändere nichts an der Kompetenzverteilung zwischen den Landeskirchen und der EKD.
Die leitende Juristin der Landeskirche verwies auf die 1973 von allen reformatorischen Kirchen in Europa beschlossene theologische Übereinkunft, die „Leuenberger Konkordie“. Dieses Dokument ökumenischer Gemeinschaft zum Beispiel bei Taufe und Abendmahl sei unabhängig von den jeweiligen Traditionen und Bekenntnissen zustande gekommen und habe in Deutschland die Gemeinschaft der Gliedkirchen der EKD gestärkt, so Kessel. Zur Änderung der Grundordnung sei die Zustimmung aller Landeskirchen notwendig.
Die EKD nimmt nach eigenen Angaben ihre von den Landeskirchen übertragenen Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Zu diesen Aufgaben gehören u.a. die Auslandsarbeit und Militärseelsorge sowie die Beschäftigung mit sozialen und gesellschaftlichen Fragen. Die Geschäfte von Synode, Rat und Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD in Hannover wahr.