Raumbach – Ist jemand mit einem Roller ohne Versicherungsschutz herumgefahren? Diese Frage stellt sich für die Polizei, die das Fahrzeug am Mittwochmorgen im Deslocher Weg feststellte.
An dem montierten grünen Kennzeichen war die Jahreszahl 2010 verkratzt. Ein Versicherungsschutz für 2016 besteht nicht.
Wenn mit diesem Fahrzeug gefahren wurde, erfüllt dies mehrere Straftatbestände: Mit dem „manipulierten Kennzeichen“ könnte der Versicherungsschutz vorgetäuscht worden sein, während einer Fahrt mit einem nicht versicherten Fahrzeug.