Wespen, Hornissen, Wildbienen und Hummeln sind meist friedlich

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Ludwigshafen – Die große Mehrzahl der bei uns lebenden Wespenarten verhält sich friedlich. Mehr Wissen über ihr Verhalten trägt dazu bei, unnötige Vernichtungsaktionen zu vermeiden.

Wespen gehören, wie auch Bienen und Hummeln, zur Insektenordnung der Hautflügler (Hymenoptera). Dabei sind die „typischen“ Wespen, zu denen auch die größte heimische Art, die Hornisse, gehört, staatenbildende (soziale) Wespen. Nur zwei der in Deutschland vorkommenden Arten, die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe, werden lästig, wenn sie sich im Spätsommer vermehrt an Obst, süßen Speisen und Getränken oder auf Fallobst zeigen. Die Staaten der Wespen bestehen nur circa ein halbes Jahr. Das Volk wird im Frühling von einer Königin gegründet und stirbt im Herbst bis auf die Jungköniginnen ab. Diese versuchen einzeln in Verstecken, den Winter zu überdauern und dann im nächsten Frühjahr ein eigenes Volk zu bilden. Wespen sind als Insektenjäger eine natürliche Schädlingsbekämpfung. Sie verfüttern Fliegen, Schnaken, Mücken und Raupen an ihre Larven. Bei der Beachtung folgender Verhaltensregeln rund ums Nest lässt sich die kurze Zeit bis zum Ableben des Wespenvolkes meist ohne schmerzliche Erlebnisse überstehen. So sollte die Anflugbahn zum Nest nicht längere Zeit verstellt und Erschütterungen und hektische Bewegungen in Nestnähe vermieden werden. Der Bereich in rund drei Meter Entfernung um das Nest herum darf nicht gestört werden und natürlich sollt man nicht am Nest oder Flugloch herumstochern.

Gestochen – was nun?

Gefährlich sind Wespenstiche für Personen, die unter einer Allergie gegen das Wespengift leiden. Die Reaktionen auf den Stich sind dann nicht örtlich begrenzt, sondern erfassen große Teile des Körpers und den Kreislauf. In diesen Fällen ist eine sofortige ärztliche Behandlung erforderlich!

Schutzbestimmungen

Die Wespen (Vespidae) unterliegen dem allgemeinen Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Vorkommen der Wildbienen, Hummeln und Hornissen waren so stark zurückgegangen, dass sie durch die Bundesartenschutzverordnung in die Liste der „besonders geschützten“ Arten aufgenommen werden musste. Damit dürfen Wildbienen, Hummeln und Hornissen weder gestört, beeinträchtigt noch gar getötet werden.
Befindet sich ein Hornissennest an einem kritischen Ort wie zum Beispiel einem Kindergarten, kann es durch einen Fachmann umgesiedelt werden. Hierzu ist jedoch eine Genehmigung der Oberen Naturschutzbehörde erforderlich.

Weitere Fragen beantwortet Marian Siedlec Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Umwelt unter der Telefonnummer 0621 504-2955.