Frankfurt am Main – Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 890 „Westlich Friedberger Warte“ gefasst. Auf dieser Grundlage soll das Gebiet westlich der Friedberger Warte mit hohem Wohnanteil weiterentwickelt werden.
„Damit kann die Entwicklung der vergangenen zwei Jahrzehnte fortgesetzt werden, in der sich das Gebiet entlang der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Autobahn A66 zum Positiven verändert hat“, führt Cunitz aus. „Auf Basis des neuen Bebauungsplans und begünstigt durch die im Jahr 2011 in Betrieb gegangene Straßenbahnlinie 18 kann die Friedberger Landstraße nun den Charakter einer reinen Ausfallstraße verlieren und zu einer großzügigen urbanen Straße mit neuen Wohnquartieren und einem Versorgungszentrum an der Friedberger Warte werden.“
Während die Entwicklung nördlich und östlich der Friedberger Warte durch die Quartiere New Betts und New Atterberry abgeschlossen ist und auch südlich angrenzende Areal weitgehend neu bebaut wurde, stellt sich das Gebiet dazwischen als städtebaulich unbefriedigend dar: Bebauung und Nutzung sind ungeordnet, eine räumliche Fassung fehlt. Es gibt derzeit ein Schnellrestaurant, eine Tankstelle, großflächigen Einzelhandel, ein Hotel, Läden und Dienstleistungen im Versorgungszentrum Friedberger Warte, das unmittelbar an das Plangebiet angrenzt, sowie vereinzelte Wohngebäude.
Das Plangebiet umfasst rund 3,1 Hektar und liegt am Schnittpunkt der Ortsteile Nordend, Bornheim und Preungesheim. Es beinhaltet neben der Friedberger Warte angrenzende Verkehrsflächen zwischen der Homburger Landstraße im Norden bis zur gegenüber einmündenden Dortelweiler Straße im Süden sowie die städtebaulich neu zu ordnenden Gebiete westlich der Warte bis an die von dem US-amerikanischen Konsulat genutzten Flächen. Prägend sind insbesondere die Friedberger Landstraße und das historische Gebäude der Friedberger Warte.
Der Bebauungsplan sieht eine fünfgeschossige Bebauung entlang der Friedberger Landstraße mit einer gemischten Nutzung vor, die als Mischgebiet festgesetzt wird und den westlich dahinterliegenden Teil von Verkehrslärm abschirmt. Hier soll ein städtisches Quartier mit viergeschossigen Solitärgebäuden und hohem Wohnanteil aufgrund einer Ausweisung als allgemeines Wohngebiet entstehen. Vor Inkrafttreten des Bebauungsplans ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung nötig.