Mainz, Am Römerwall (ots) – Im Rahmen der Streifenfahrt erkennt eine Funkstreife einen amtsbekannten Fahrraddieb.
Dieser ist mit einem nicht zu ihm passenden Fahrrad unterwegs. Bei der sich anschließenden Kontrolle macht er unglaubwürdige und widersprüchliche Angaben, so dass das Fahrrad zur Eigentumssicherung sichergestellt werden muss. Das Fahrrad konnte bisher keinem Diebstahl zugeordnet werden. Es ist möglich, dass der rechtmäßige Besitzer den Diebstahl bisher nicht bemerkte.
Der oder die Geschädigte kann sich in diesem Fall an die PI Mainz 1, Tel. 06131 – 654110, wenden.